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strafe bei fahren ohne db-killer?


manbiko

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

25,- Keine Punkte.

vielleicht auf der Rennstrecke *heul*

3 Punkte und 75 €

Nach insiderinfos, wird in 2008 bei Motorräder schärfstens an der Abgasanlage kontrolliert und es geht bis zur Beschlagnahme wenn einer den Klugscheißermodus bei der Rennleitung anschalten muß.

gruß molle

PS: @gromiko

Du glaubst doch nicht im ernst, das man ab diesem Frühjahr nur noch mit Feinstaubplaketten (gilt für Autos)in die Städte fahren darf und die Herren ohne DB Killer fahrenden werden noch durchgewungen mit 25 € *bad* *aetsch* *ioi* *amen*

Geschrieben

Mir ist auch so als wäre es jetzt 25,- (ohne Gewähr). Hab irgenwann Ende letzten Jahres nen ADAC Artikel gelesen, dass es da nen Schlupfloch in der EU Richtlinie gibt... Finde den Artikel leider nicht mehr.

Geschrieben

Schon interessant. Aber mal ganz ehrlich. Noch leben wir in einem Rechtstaat. Da hat alles eine rechtliche Grundlage. Also um mal nicht so wild rumzuspekulieren: Wie lautet die?

Geschrieben

Genau den Artikel meinte ich. Aber da der vom letzten Jahr ist könnte sich da schon einiges wieder geändert haben. Klarheit bringt nur die tatsächliche Rechtsgrundlage.

Aber ich dachte eigentlich die Duc ist auch so schon laut genug... ;)

Geschrieben

Erzähl das Denen, wenn sie gerade dein Mopped aufladen !

wenn ein Verdachtsmoment vorliegt, aber vor Ort der Nachweis nicht erbracht werden kann, ist eine Sicherstellung der "Beweismittel" angemessen. Ich bin von daher sehr vorsichtig. Ich habe viel zuviel Angst, dass da beim Transport etwas beschädigt wird. Ich hoffe ja weiterhin, dass der Termi mit Killer auch gut klingt. Der Termi der GSXR hat das mit Bravour geamcht.
Geschrieben

Also für Sicherstellung der "Beweismittel" reicht auch ein Foto, wegen 25,- strafe wird KEINER mein Motorrad Abschleppen... Denn das steht nicht in Verhältnis zu strafe,und von einem lautem Auspuff geht keine Gefahr aus, und dann handelt der Polizist auf EIGENE Faust wofür er wieder dann ein Problem bekomme kann.

Geschrieben

Moin,

ich glaube, dass es auch immer noch entscheidend ist, wie man mit der Rennleitung spricht. Macht man gleich einen auf "dicke Lippe", hat man selbstredend schlechtere Karten, als wenn man erst einmal zuhört, was einem genau vorgeworfen wird und dann sachlich versucht, so günstig wie möglich da raus zu kommen. Ich habe schon die blödesten Sprüche von angehaltenen Möfi-Fahrern gehört. Manche haben dabei, durch ihre saublöden Antworten, der Polizei keine andere Möglichkeit gelassen, als hart durchzugreifen. Ich hätte es auch nicht gerne, wenn mich jemand beleidigend und auch herablassend behandeln würde. Ich wurde mal, damals noch mit meiner Gixxe, wegen fehlender dB-Killer angehalten. Sie war eindeutig zu laut. Ich musste nicht's bezahlen und wurde mit den Worten "lass Dich bis daheim nicht mehr erwischen" von den beiden netten Streckenposten verabschiedet. Sachliches sprechen und eine gewisse Reuehaltung haben hierbei noch nie geschadet. Wer sich zu weit aus dem Fenster wagt, um vielleicht mitfahrenden Bikern zu imponieren, ist schon auf der Verliererbahn.

Dies nur mal als kleiner Denkanstoß.

Beste Grüße

Dieter

Geschrieben

Ich bin von daher sehr vorsichtig. Ich habe viel zuviel Angst, dass da beim Transport etwas beschädigt wird. Ich hoffe ja weiterhin, dass der Termi mit Killer auch gut klingt.

ohne; Boller, Boller, Bumm, Bumm

mit: ppppffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffff

Geschrieben

wie man in den Wald reinschreit, so kommt es zurück.

Wenn es darauf ankommt, dann hat immer die Rennleitung das Sagen, ob

sie Recht haben oder nicht, momentan bist du dann auf jedenfall der Verlierer.

Was sich im Nachhinein dann daraus ergibt, ist eine ganz andere Geschichte.

Gruß

Andy

Geschrieben

Hab bisher auch immer die Erfahrung gemacht, das wenn man zu der Rennleitung nett ist und auch zum Teil einsichtig, es größtenteils gut ausgeht. Hat man natürlich von vorneherein ne große Fresse und muss auf dicke Hose machen, dann denk ich bekommt man ein zweites Loch in den Arsch gebohrt.

Meines Wissens ist die Regelung immer noch so mit dem Auspuff, wie sie letztes Jahr in dem Bericht beschrieben war. Verfolge diverse Motoraddhefte und hab bis jetzt noch keine Änderung gefunden was dieses Gesetz betrifft.

Geschrieben

ohne; Boller, Boller, Bumm, Bumm

mit: ppppffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffff

irgendwie sind sie gestern rausgefallen und habe nun 2 Rückleuchten mehr ... ;D
  • 6 Monate später...
Geschrieben

Hab dazu folgenden Artikel gefunden:

Laut ist immer noch out

Eine vermeintliche Gesetzeslücke animiert einige Motorradfahrer, ihre Auspuffanlagen zu manipulieren — mitteuren Folgen. Denn die Lücke ist keine Lücke, alles ist wie gehabt.

Ein kleines Detail der neuen Regelung sorgt für reichlich Verwirrung

Der Polizeibeamte war bei der Verkehrskontrolle verblüfft über den juristischen Sachverstand des angehaltenen Bikers mit der offenen Racing-Anlage. Sogar das Wort >FahrzeugzuIassungsverordnung« ging dem Rennsportfreund einwandfrei über die Lippen. Der Fahrer war sich sicher, dass die Beamten seine laut rührende Auspuffanlage nicht mehr sicherstellen dürften, denn dies hätte »dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprochen«, wie er in einer Motorradzeitschrift gelesen hatte.

Seit dem 1. März 2007 gilt eine neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Deutschland. Dahinter verbirgt sich ein neuer Auswuchs der Regulierungswut der EU. Mit dieser Verordnung werden Teile der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ersetzt. Leider sorgt ein kleines Detail in Deutschland für Verwirrung.

Ein paar findige Köpfe haben sofort spitzgekriegt, dass mit der FZV der Paragraf 18 der StVZO weggefallen ist. Wer schon mal wegen seiner zu lauten Auspuffanlage gestoppt wurde, hat diesen Paragraf 18 kennen gelernt. Er besagte, dass nur Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren durften, die eine Betriebserlaubnis oder EWG-Typgenehmigung besaßen. Wer ein offenes, nicht eingetragenes Brüllrohr spazieren fuhr, verwirkte die Betriebserlaubnis. 50 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg kamen noch hinzu. Außerdem konnte die Polizei den Auspuff oder gar das Motorrad an Ort und Stelle sicherstellen.

Nach der Streichung des Paragraf 18 hatten verschiedene Motorradfachzeitschriften diese vermeintliche Gesetzeslücke publik gemacht und behauptet, dass zu laute Auspuffanlagen jetzt nur noch 25 Euro und keine Punkte mehr kosten würden. Außerdem dürfe das Motorrad nicht mehr sichergestellt werden.

Doch der Fahrer mit den offenen Töpfen wurde von dem Polizisten schnell wieder auf den Boden der juristischen Tatsachen geholt. Erst einmal ist nicht die gesamte StVZO weggefallen, sondern nur Teile von ihr durch die FZV ersetzt worden. Fakt ist außerdem, dass Nachrüstanlagen über eine EWG- bzw. ECE-Genehmigung (einfach zu erkennen an dem berühmten »e«-Zeichen) verfügen müssen, wie es der Paragraf 49 der StVZO vorgibt

— der existiert nämlich immer noch.

Tatsächlich herrschte anfangs auch in manchen Polizeidienstellen Ratlosigkeit, weshalb sich die Beamten an das jeweilige Innenministerium wandten und dort erfuhren, dass alles beim Alten bliebe. Auch der TOURENFAHRER fragte beim Innenministerium Nordrhein-Westfalen nach. Klare Antwort: Es gibt keine Anweisung an die Polizeibeamten, bei illegalen Auspuff- anlagen anders als bisher zu verfahren. Die Innenministerien berufen sich auf Paragraf 19 der StVZO, der da lautet:

»Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.« Das heißt, weiterhin 50 Euro Bußgeld und drei Punkte.

Außerdem dürfen Polizisten auch weiterhin nicht nur Mängelkarten ausstellen, sondern

auch die Weiterfahrt untersagen und Auspuffanlagen sicherstellen. Die altbekannten Folgen wie Rückbau auf die Serienanlage und deren Vorführung bleiben ebenso bestehen. Diese Maßnahmen sind übrigens nicht in der StVZO geregelt, sondern im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) und in den Polizeigesetzen der Länder, und die wurden nicht geändert.

Für ganz uneinsichtige Zeitgenossen hat die Zulassungsbehörde nach Paragraf 5 der FZV — »Beschränkungen und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen« — immer noch die Möglichkeit, Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis stillzulegen, was dem bisherigen Paragrafen 17 der StVZO entspricht.

Wegen der Irritation hat sich der »Bund-/Länder-Fachausschuss Verkehr« darauf verständigt, dass der Paragraf 30 StVZO (»Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr Betrieb niemanden schädigt oder mehr als vermeidbar gefährdet. behindert oder belästigt«) für die Bestrafung herangezogen werden soll. Eine Novellierung steht allerdings noch aus.

Wir wissen leider nicht, wie Kollegen in anderen Redaktionen zu der Auffassung kamen, illegale Auspuffanlagen dürften mit Wegfall von Paragraf 18 auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Fakt ist: Wer seinen Serienauspuff manipuliert, wird genauso bestraft wie bisher.

Ingo Goch

12 TOURENFAHRER 8/2007

Geschrieben
Hab dazu folgenden Artikel gefunden:

Laut ist immer noch out

Eine vermeintliche Gesetzeslücke animiert einige Motorradfahrer, ihre Auspuffanlagen zu manipulieren — mitteuren Folgen. Denn die Lücke ist keine Lücke, alles ist wie gehabt.

....

Hallo,

und hier das genaue Gegenteil.

Ich habe auch noch ein mehrseitiges Rechtsgutachten was dieses (siehe unten) bestätigt.

Viele Grüße

Bernd

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 1431

14. Wahlperiode 22. 06. 2007

Antrag

der Abg. Rosa Grünstein u. a. SPD

und

Stellungnahme

des Innenministeriums

Lärmbelastung durch widerrechtlich manipulierte

Motorräder

Antrag

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

1. ob es zutrifft, dass nach der seit dem 1. März 2007 gültigen geänderten

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Lärm erhöhende Manipulation

am Auspuff von Motorrädern nicht mehr, wie nach der alten FZV, mit 3

Punkten im Verkehrszentralregister sowie 50 € Bußgeld geahndet werden

können, sondern nur noch mit 25 € Bußgeld;

2. ob sie die Bewehrung des Manipulationsverbots mit einem Bußgeld in

Höhe von 25 € für ausreichend hält und welche Überlegung ihres Wissens

zu dieser Änderung geführt hat;

3. wie sie hinsichtlich der Entwicklung des Motorradlärms, insbesondere

auch in Regionen mit beliebten Motorradstrecken wie im Schwarzwald

oder im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald, diese gesetzliche Änderung

beurteilt;

4. welche Maßnahmen sie bislang ergriffen hat, um der Verlärmung insbesondere

naturnaher Regionen durch übermäßigen Motorradverkehr entgegenzuwirken.

21. 06. 2007

Grünstein, Altpeter, Knapp, Kaufmann,

Haller, Stehmer, Stober SPD

Eingegangen: 22. 06. 2007 / Ausgegeben: 18. 07. 2007 1

Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet

abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 1431

Begründung

Im Zuge der Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZO) ab dem

1. März 2007 ist die Geldbuße nebst dem Eintrag von drei Punkten in der sogenannten

Verkehrssünderkartei für die Manipulation am Fahrzeug (hier insbesondere

lärmerhöhende Veränderungen am Auspuff) durch Streichung des

§ 18 entfallen. Stattdessen können nunmehr nur noch 25 € Bußgeld verhängt

werden, wenn solche Manipulationen festgestellt werden. Diese Summe wird

bei einigen Motorradfahrern jedoch nicht als Abschreckung empfunden, sondern

bestenfalls als erträgliche Sonderabgabe für die leistungs- und lärmsteigernde

Manipulation ihres Fahrzeugs. Die ohnehin steigende Verlärmung

einiger bei Motorradfahrerinnen und -fahrern beliebten Regionen wird dadurch

noch weiter verschärft.

Stellungnahme

Mit Schreiben vom 12. Juli 2007 Nr. 7–882/1353 nimmt das Innenministerium

im Einvernehmen mit dem Umweltministerium zu dem Antrag wie folgt

Stellung:

1. ob es zutrifft, dass nach der seit dem 1. März 2007 gültigen geänderten

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Lärm erhöhende Manipulation

am Auspuff von Motorrädern nicht mehr, wie nach der alten FZV, mit 3

Punkten im Verkehrszentralregister sowie 50 € Bußgeld geahndet werden

können, sondern nur noch mit 25 € Bußgeld;

Zu 1.:

Die am 1. März 2007 in Kraft getretene Fahrzeug-Zulassungsverordnung

(FZV) ersetzt den Teil der bisherigen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(StVZO), der die mit der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr zusammenhängenden

Rechtsfragen regelte. Die Verschlechterung des Abgasoder

Geräuschverhaltens eines Kraftfahrzeugs führt nach § 19 Abs. 2 StVZO

zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dieser Verstoß war und ist nicht bußgeldbewehrt.

In der Vergangenheit wurde er nach dem Bußgeldkatalog als

Erlöschen der Zulassung (§ 18 Abs. 1 StVZO) angesehen und mit einem

Bußgeld von 50 € und drei Punkten geahndet. Aufgrund der Gesetzesänderung

kann nur der Verstoß gegen die allgemeine Regelung zum Betrieb eines

Fahrzeugs nach § 30 StVZO mit einem Bußgeld in Höhe von 25 € geahndet

werden.

2. ob sie die Bewehrung des Manipulationsverbots mit einem Bußgeld in

Höhe von 25 € für ausreichend hält und welche Überlegung ihres Wissens

zu dieser Änderung geführt hat;

Zu 2.:

Die derzeitige Rechtslage ermöglicht es wie schon in der Vergangenheit, besonders

sicherheitsrelevante Verstöße gegenüber dem Halter des Fahrzeugs

mit einem Bußgeld von 75 € zu ahnden. Da für die Feststellung und die Begründung

der Sicherheitsrelevanz ein erhöhter Aufwand notwendig ist, sind

Bund und Länder übereingekommen, die bisher nicht vorhandene Bewehrung

eines Verstoßes bei technischen Veränderungen zu überprüfen und mit

einem dafür angemessenen Bußgeld zu ahnden. Bayern hat sich bereit erklärt,

im Rahmen eines anstehenden Gesetzgebungsverfahrens eine ent -

sprechende Bundesratsinitiative zu ergreifen. Baden-Württemberg wird den 2

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 1431

Antrag unterstützen. Es ist nach übereinstimmender Auffassung der beteiligten

Ministerien notwendig, die von Motorrädern ausgehenden Lärmemissionen

nicht zu verharmlosen und unerlaubte Veränderungen deutlicher als bisher

zu ahnden.

3. wie sie hinsichtlich der Entwicklung des Motorradlärms, insbesondere

auch in Regionen mit beliebten Motorradstrecken wie im Schwarzwald

oder im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald, diese gesetzliche Änderung

beurteilt;

Zu 3.:

Der Schutz vor Lärmbelästigungen durch Motorräder wurde bislang allgemein

durch Begrenzung der Höchstwerte für die Motorradgeräusche beim

Betrieb im Straßenverkehr mit technischen Mitteln verfolgt. Eine effiziente

Lärmminderung kann allerdings nur dann erzielt werden, wenn die Fahrzeughalter

und Fahrzeugführer das akzeptieren. Es ist leider zu beobachten, dass

es Motorradfahrer gibt, die entweder nicht veränderte Motorräder in einer besonders

lärmerzeugenden Fahrweise oder in unzulässiger Weise veränderte

Motorräder nutzen. Dies führt insbesondere an Tagen mit besonders hohem

Erholungs- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung gerade in den hierfür bevorzugten

Regionen zu hohen Lärmbelastungen. Es sind aber nicht nur Überlegungen

zur Erhöhung der Bußgeldbewehrung anzustellen. Es ist Aufgabe der

Zulassungsbehörden, auf entsprechende Hinweise des Polizeivollzugsdienstes

dafür zu sorgen, dass die Halter von in unzulässiger Weise veränderten Motorrädern

im Rahmen der schon immer vorhandenen Möglichkeiten durch

Betriebsuntersagungen zu einem Rückbau angehalten werden.

4. welche Maßnahmen sie bislang ergriffen hat, um der Verlärmung insbesondere

naturnaher Regionen durch übermäßigen Motorradverkehr entgegenzuwirken.

Zu 4.:

Zur Reduzierung und Begrenzung der Lärmbelastung durch Krafträder sind

vor allem Maßnahmen zur Verringerung der Lärmemissionen an der Quelle

zielführend und notwendig. Deshalb hat sich das Umweltministerium bereits

2004 für eine europaweite Absenkung der Grenzwerte für die Geräuschemissionen

von Krafträdern durch ein realitätsnäheres Messverfahren im Prüfverfahren

mit verschärften Grenzwerten sowie durch zusätzliche Lärmbegrenzungsvorschriften

für Krafträder aller Art eingesetzt. Damit soll gewährleistet

werden, dass Krafträder bedienungsunabhängig in jedem möglichen Betriebsbereich

umweltverträgliche Lärmgrenzwerte einhalten. Die Lärmbelastung

durch Motorräder im Schwarzwald und im Schwäbisch-Fränkischen Wald ist

ein generelles Problem, da die kurvenreichen Bergstrecken für Motorradfahrer

besonders attraktiv sind. Es ist bei derartigen Strecken zu prüfen, ob zeitlich

befristete Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahrverbote für Kraft -

räder aus Lärmschutzgründen angeordnet werden können. Bisher wurden

Straßen für Motorräder in Baden-Württemberg nur aus Sicherheitsgründen

gesperrt. Dies betraf die früheren Bergrennstrecken am Schauinsland und an

der Neuffener Steige. Ursächlich für diese Sperrungen waren dabei die vielen

Unfälle an den Wochenenden.

Rech

Innenminister

Geschrieben

also einen spezl von mir haben se letztens mit seiner monter aufgehalten und er musste 50€ löhnen und bekommt 1 punkt..

irgendwie zwiespältig das ganze thema, war nähmlich auch immer davon ausgegangen, das es seit letzten jahr nur noch ne OWI ist und nicht mehr zum erlöschen der BE führt, was man auch in manch detailierten berichten gelesen hatte..

gruß Domi

Geschrieben

Also ICH........... verstehe nur noch Bahnhof !

Wenn ich dämnächst mit meiner ZARD-Anlage unterwegs bin, werde ich berichten, falls ich einmal mit dem ''Taksi'' ( Taxi) weiter fahren muss oder nicht !

Geschrieben

Leute, Ihr könnt dissutieren soviel ihr wollt. Letztendlich kommt es immer auf die Situation, den Polizisten und den Umgangston an, ob's ein "schön klingendes Motorrad" oder ein "öffentliches Ärgernis" ist, was sofort beschlagnahmt werden muß.........also immer schön freundlich bei der Rennleitung sein, bei mir hat's bisher immer geholfen  ;D

Geschrieben

was hast du denn auf die berüchtigte frage " ihr motorrad ist zu laut " immer geantwortet ??

da braucht man schon ein schlagkräfiges argument um das glück auf seine seite zu ziehen :)

gruß Domi

Geschrieben

Ich glaube das hat garnichts mit dem netten Umgangston zu tun. Man kann es durch den falschen nur noch schlimmer machen.

Beim Fahren auf der Busspur wenn du zufällig vom vorbeigehenden Beamten erwischt wirst kannste vielleicht noch was mit nem netten Plausch machen, weil der Grüne da noch mal nen Auge zudrücken kann, aber wenn ne Kontrolle ist (also wird auf Kundschaft gewartet) dann bekommt jeder was er verdient. Da hilft sicher kein Bitten, Betteln und auch kein ganz ganz lieb und einsichtig sein... Das einzige was hilft wäre die richtige Rechtsgrundlage vorweisen zu können. Aber es weiß ja nichtmal einer was nun wirklich Phase ist. Oder ich habs bisher noch nicht kappiert...

Geschrieben

Hallo,

ich habe eine sehr schönen Aufsatz zu diesem Thema (von Verkehrsjuristen geschrieben) der meines Erachtens auch für Nichtjuristen verständlich ist.

Hiernach dürften 50,-€ und 3 Punkte zumindest vor Gericht keinen Bestand haben. Aber wie sagt das Sprichwort: vor Gericht und auf hohe See ist jeder in Gottes Hand.

Wer ihn haben will, der schicke mir eine kurze mail.

Gruß

Bernd

Geschrieben

was hast du denn auf die berüchtigte frage " ihr motorrad ist zu laut " immer geantwortet ?? ....

....na nix, jeder hört anders  ;) Aber einmal hatten sie am Netzkater was zum Messen dabei. Aber auch da hatte ich trotzdem Glück, einen verständnisvollen Polizisten gegenüber zu haben und danach db-Killer eingebaut.

Geschrieben

Mich haben se erwischt mit ne offenen Termianlage ,zum Glück konnte ich jetzt weiter fahren ,hat irgendwas von Mängelschein erzählt leider hab ich nix in die Hand gedrückt bekommen.

Ob ich noch Post kriege?? Bstimmt war ???

So habe heute wieder versucht die Termins einzutragen mit DB-Killer ,keine E-nummer keine Eintragung komme was wolle.

Was tun.

Wenn jemand seine Originale noch hat ,dann würde ich mal die ausleihen wollen für eine bestimmte Zeit ;D

Kein Plan was ich noch machen soll?????????

  • 1 Monat später...
Geschrieben

So hab mal das alte Thema rausgegraben!!!

Hatte heute Mittag eine unschöne begegnung mit der grünen Rennleitung!!!

An die jenigen die Titan Akras Haben!!!!!!

Schaut mal wo bei Euch die besch..... E-Nummer steht!!!????

Da wo es kein schwein sieht und findet!!!!  Oben am Topf unter dem Heck!!!

Hab einen fette Mengelkarte bekommen und der Polizist wollte das ich zu Fuß nach Hause laufe und die Originalen Töpfe hole *ioi*

Zum Glück kamm mein Kumpel mit Werkzeug vorbei und wir mussten vor Ort den Topf wegmachen um an die scheiß E-Nummer ranzukommen!!!

Einer von den grünen ist schnell zu seinem Wagen und wollte eine Geräuschmessung machen.Aber ich war schneller und hatte schon die DB-Killer drin.Da war er aber richtig sauer :'( und hat gefragt ob ich ihn für ein Hampelmänchen halte ;D

Ende von der Geschichte, 25 euro Strafe aber wegen Vorsatz Busgeldverdoppelung 50 Euro und 3 Punkte

*erster* in 8 Jahren Motorradfahrens

Reutlinger Polizei ist die beste *love* *ioi*

Geschrieben

Oh man, wie ich jetzt über die fluchen könnte. Das kann doch nicht war sein. So ne Strafe für so ein popeliges Vergehen.

Wir wurden auch einmal mit vier Leuten angehalten. Da der Beamte alleine war, hatte es nicht so den Überblick über uns alle und ein meiner Kollegen hat in der Kontrolle noch den DBKiller reingetreten  :)

Geschrieben

Hallo,

@Duc-Racedriver,

mit wieviel db(A) haben Sie Deine Duc den gemessen? Ohne Messung auch keine Strafe.

Gruß

Bernd

Das ist humbitz zum anfassen !! Strafe gibt es wohl und zwar wegen der fehlenden Betriebsfähigkeit E1 Nummer und nicht wegen dem Schalldruck den die Dinger verlauten lassen oder auch nicht !!

Leute es ist normal Erlöschen der BE wenn die Dinger nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind und das ist nun mal so wenn keine E-Nummer vorhanden ist! Wenn ich die DB-Killer entferne ist es der Vorsatz zur Änderung vorgegebener Richtwerte zu den Lärmbestimmungen (Schalldruck und auch Emissionsausstoß), das ist aber ein anderes Kapittel ! Wird Zeit dass das mal Begriffen wird , halllllooooo und guten Morgen !!

Geschrieben

Oh man, wie ich jetzt über die fluchen könnte. Das kann doch nicht war sein. So ne Strafe für so ein popeliges Vergehen.

Wir wurden auch einmal mit vier Leuten angehalten. Da der Beamte alleine war, hatte es nicht so den Überblick über uns alle und ein meiner Kollegen hat in der Kontrolle noch den DBKiller reingetreten  :)

Aber Leute, wir wissen doch ganz genau das wir das nicht dürfen und trotzdem tun wir es, also sollten wir auch nicht jammern oder unverständlich tun wenn es uns irgendwann erwischt !!

Ich hab mit dem Risiko erwischt zu werden gespielt also ertrage ich jetzt auch die Folgen !!

Geschrieben

Aber Leute, wir wissen doch ganz genau das wir das nicht dürfen und trotzdem tun wir es, also sollten wir auch nicht jammern oder unverständlich tun wenn es uns irgendwann erwischt !!

Ich hab mit dem Risiko erwischt zu werden gespielt also ertrage ich jetzt auch die Folgen !!

*dito* Ich bin doch nicht blöd, habe meine gerade wieder ausgebaut, No Risk No Fun  ;D

Geschrieben

No risk -> No fun !!

DITO !!

Have fun

Ralf

der jetzt >80000km offen fährt und bisher nicht bezahlt hat .... toi toi toi -auf ganz dickes Holz geklopft  *prost*

Geschrieben

No risk -> No fun !!

DITO !!

Have fun

Ralf

der jetzt >80000km offen fährt und bisher nicht bezahlt hat .... toi toi toi -auf ganz dickes Holz geklopft  *prost*

Naja.......mir geht's eigentlich darum, wenn man mich schon übersieht, dann wenigstens sicherheitshalber aber nicht überhört zu werden  ::)  ::)  ::)

Geschrieben

Ja, das ist ein weiterer positiver Nebeneffekt  *dito*

und bisher waren alle immer nett und freundlich wenn so ein V2 angebollert kommt, mann muss es ja nicht übertreiben und mit 6K durch die Städte/Dörfer rollen

Have fun

Ralf

Gast Flying Ducman
Geschrieben

Moin,

dazu eine kleine Anekdote am Rande ;)

als mein Kumpel und ich unsere Bellas geholt haben, sind wir natürlich gleich losgedonnert um die Diven einzufahren. Er hat die 70-er komplett-Termignoni-Anlage drauf und ich fahr die komplett-Akra-Anlage, wir haben natürlich die db-Eater drausen gelassen. Als wir ca 20 km zur Tanke gefahren waren stellte ich bei meinem Kumpel fest, dass sich das Nummernschild losvibriert hatte. >:(

Also sind wir die Strecke nochmals gefahren und haben das verfickte Nummernschild gesucht. In einem Ort hielt uns auf einmal ein Polizeimotorrad an und wies mein Kumpel darauf hin, dass er ohne Nummernschild darum fuhr!

Er entgegnete ihm, dass wir es bereits suchten. Der Polizist meinte nur, wir sollen die Strecke nochmals langsam abfahren und wenn wir es nicht finden würden, müssten wir dies melden. Wir, alles klar und wollten losdonnern (über die beiden Auspüffe verlor er übrigens kein Wort!), in diesem Moment hielt ein Polizeiauto mit zwei Polizisten an...

Polizist I - Böser Cop

Polizist II - guter Cop

Motorradpolizist

Kumpel

Ich

Böser Cop rief aus dem Auto: Ah, Ducati, sehr schön

Kumpel:  :-\

Ich: Richtig  ;D

Böser Cop: ...und Termignoni...

Dann meinte er zu mir: ...hast du auch Termignoni?

Ich: NÖ, (noch voller Stolz!) Akra's!

Beide Polizisten stiegen aus dem Wagen, der Motorradpolizist blieb auf seinem Mopped sitzen und verhielt sich ruhig!

guter Cop: Ducati's sind echt was feines, ich fahr nur so ein Reisbomber, den kann man überhaupt nicht mit denen hier vergleichen, was Kosten die denn?

Wir: So um die Zwanzig!

Alle Drei Polizisten: :o

Böser Cop zu meinem Kumpel: Komm' mach doch mal an!!!!

Mein Kumpel schaute mich an, ich zuckte nur mit den Schultern und schaute mittlerweile ebenso fragend ihn an!?!? :-\

Was blieb ihm anderes übrig!?!? Er warf die Bella an...

Böser Cop: Ach du Scheiße!!!

Er schaute in die beiden Töpfe

Böser Cop: ...natürlich keine Eater drinn!!!

Guter Cop: Lass die doch in Ruhe, die haben doch gar nichts gemacht. Wenn irgendeiner mit seiner aufgemotzten Kiste hier rumfährt, der wird auch nicht kastriert, weil er seinen bescheuerten Spoiler nicht eingetragen hat!

Böser Cop ging auf die Aufforderung des guten Copes gar nicht darauf ein!

Böser Cop: Wir haben jetzt zwei möglichkeiten. Wir legen beide hier still, ihr baut die Töpfe ab, holt einen Hänger... (den Rest über Punkte und Geld bekomm' ich leider nicht mehr zusammen, die Aktion war im August gewesen).

Ich: Muss das sein, die Geräte haben noch nicht einmal 20 km auf der Uhr!?!?

Guter Cop: Lass die doch...

Böser Cop...oder wir nehmen das hier auf, ihr bekommt eine Mängelkarte, müsst 50,00 € bezahlen und einen Punkt bekommt ihr auch noch, anschließend führt ihr beide Motorräder vor!

Böser Cop: Weil es heute so ein schöner Tag ist, belassen wir es bei der Mängelkarte!!!

Er nahm voller Lust unsere Personalien auf, wir bekamen eine Woche später die Karte, haben die Dinger beim TÜV vorgeführt und das war's gewesen.

PS: Wir beide fahren aber immer noch nach dem Motto: NO RISK, NO FUN!

In diesem Sinne... ;)

Geschrieben

Wenn beide böse sind.................. Gute Nacht !

Ich habe auch ne kleine Story. Wir waren vor einen Monat wieder in Finkenwerder, ein wenig unsere Knie schleifen lassen und reifen Rund fahren. Einer der Fahrer fuhr damals in Oschersleben im R6 Cup unter 1.40 min. mit einer R6. Heute hat er ne R1. Nur mal am rande, finde ich echt heftig.

Wir das so am Hangimg Offing  ;D kommt ein Bulle mit Mottorad und hält uns alle vier an.

Er meinte jemnad hätte uns gefilmt und angezeigt. Nun sind wir drann wegen illegalem Straßenrennen  *teufel* aber unsere Maschinen will er sich heute mal nicht ansehen.

Von vier maschinen drei mit Zubehöranlagen und kein DB Eater und der mit Serienanlage ein Reifen, der schon als Slick zu bezeichnen wäre  *angel*

Da kommt ein weiteres Blaues Männchen auf zwei Rädern und bring die ganze Stimmung durcheinander ........ er fäng an kleinlich zu werden und steckt seine Nase in die offene Leo Vinci Anlage von meinem Kollegen. Dabei hat er sich beinahe die Nasenspitze angeschwärzt.

Letztendlich volle Kontrolle mit Fotos von unseren Maschinen und bla bla.

Die sind zwar alle jetzt blaú aber einige von denen sehen ROT

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Hy,

wollte mal Nachfragen ob sich die Gesetzeslage (2009) geändert hat, wenn man ohne db-Killer fährt.

Sind es immer noch 3 Punkte und 50 EUR ? Kann es je nach Bundesland unterschiedliche Strafen geben. Komme nämlich aus Brandenburg.



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