manbiko Geschrieben 14. Februar 2008 Geschrieben 14. Februar 2008 was kostet dass, wenn man von unseren freunden in grün angehalten wird mit eingetragenen esd aber ohne db-killer? euro? punkte? gruß manfred
tecbike Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 25,- Keine Punkte. vielleicht auf der Rennstrecke *heul* 3 Punkte und 75 € Nach insiderinfos, wird in 2008 bei Motorräder schärfstens an der Abgasanlage kontrolliert und es geht bis zur Beschlagnahme wenn einer den Klugscheißermodus bei der Rennleitung anschalten muß. gruß molle PS: @gromiko Du glaubst doch nicht im ernst, das man ab diesem Frühjahr nur noch mit Feinstaubplaketten (gilt für Autos)in die Städte fahren darf und die Herren ohne DB Killer fahrenden werden noch durchgewungen mit 25 € *bad* *aetsch* *ioi* *amen*
Gromko Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Das war mal wenn es wieder so ist dann ist mir das NEU. Hast ne mail! Gruß Mario
roman Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Mir ist auch so als wäre es jetzt 25,- (ohne Gewähr). Hab irgenwann Ende letzten Jahres nen ADAC Artikel gelesen, dass es da nen Schlupfloch in der EU Richtlinie gibt... Finde den Artikel leider nicht mehr.
r-biker Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Vor paar tagen hat man einen aus dem Fireblade Forum ohne DB-Killer erwischt!!! Resultat: Motorrad beschlagnahmt!!!! Da hilft auch kein Anwalt mehr!!! Aber was erzähl ich da,liest es am besten selbst http://www.cbr1000rr.de/fireblade_forum/thread.php?threadid=52484
roman Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Schon interessant. Aber mal ganz ehrlich. Noch leben wir in einem Rechtstaat. Da hat alles eine rechtliche Grundlage. Also um mal nicht so wild rumzuspekulieren: Wie lautet die?
LOKUTUS Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Krass, hoffe das is nur im Norden so deftig. Da muss ich mir doch tatsächlich noch db-Killer basteln. *bad*
Gromko Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Ich lasse mich nicht Verguckt machen DIE haben kein recht für so was. Das ist das alle letzte.
Gromko Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Schaut mal hier rein http://www.1098forum.de/index.php?topic=177.0
roman Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Genau den Artikel meinte ich. Aber da der vom letzten Jahr ist könnte sich da schon einiges wieder geändert haben. Klarheit bringt nur die tatsächliche Rechtsgrundlage. Aber ich dachte eigentlich die Duc ist auch so schon laut genug...
LOKUTUS Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Ich lasse mich nicht Verguckt machen DIE haben kein recht für so was. Das ist das alle letzte. Erzähl das Denen, wenn sie gerade dein Mopped aufladen !
matzold Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Erzähl das Denen, wenn sie gerade dein Mopped aufladen ! wenn ein Verdachtsmoment vorliegt, aber vor Ort der Nachweis nicht erbracht werden kann, ist eine Sicherstellung der "Beweismittel" angemessen. Ich bin von daher sehr vorsichtig. Ich habe viel zuviel Angst, dass da beim Transport etwas beschädigt wird. Ich hoffe ja weiterhin, dass der Termi mit Killer auch gut klingt. Der Termi der GSXR hat das mit Bravour geamcht.
Gromko Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Also für Sicherstellung der "Beweismittel" reicht auch ein Foto, wegen 25,- strafe wird KEINER mein Motorrad Abschleppen... Denn das steht nicht in Verhältnis zu strafe,und von einem lautem Auspuff geht keine Gefahr aus, und dann handelt der Polizist auf EIGENE Faust wofür er wieder dann ein Problem bekomme kann.
Dieter1098 Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Moin, ich glaube, dass es auch immer noch entscheidend ist, wie man mit der Rennleitung spricht. Macht man gleich einen auf "dicke Lippe", hat man selbstredend schlechtere Karten, als wenn man erst einmal zuhört, was einem genau vorgeworfen wird und dann sachlich versucht, so günstig wie möglich da raus zu kommen. Ich habe schon die blödesten Sprüche von angehaltenen Möfi-Fahrern gehört. Manche haben dabei, durch ihre saublöden Antworten, der Polizei keine andere Möglichkeit gelassen, als hart durchzugreifen. Ich hätte es auch nicht gerne, wenn mich jemand beleidigend und auch herablassend behandeln würde. Ich wurde mal, damals noch mit meiner Gixxe, wegen fehlender dB-Killer angehalten. Sie war eindeutig zu laut. Ich musste nicht's bezahlen und wurde mit den Worten "lass Dich bis daheim nicht mehr erwischen" von den beiden netten Streckenposten verabschiedet. Sachliches sprechen und eine gewisse Reuehaltung haben hierbei noch nie geschadet. Wer sich zu weit aus dem Fenster wagt, um vielleicht mitfahrenden Bikern zu imponieren, ist schon auf der Verliererbahn. Dies nur mal als kleiner Denkanstoß. Beste Grüße Dieter
Gast guenter Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Ich bin von daher sehr vorsichtig. Ich habe viel zuviel Angst, dass da beim Transport etwas beschädigt wird. Ich hoffe ja weiterhin, dass der Termi mit Killer auch gut klingt. ohne; Boller, Boller, Bumm, Bumm mit: ppppffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffff
Gromko Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 Das ist ja die richtige Verhalten *erster* *dafür* aber es ist immer ein paar Gesetze gut zu kennen.
hairpin Geschrieben 15. Februar 2008 Geschrieben 15. Februar 2008 wie man in den Wald reinschreit, so kommt es zurück. Wenn es darauf ankommt, dann hat immer die Rennleitung das Sagen, ob sie Recht haben oder nicht, momentan bist du dann auf jedenfall der Verlierer. Was sich im Nachhinein dann daraus ergibt, ist eine ganz andere Geschichte. Gruß Andy
LOKUTUS Geschrieben 16. Februar 2008 Geschrieben 16. Februar 2008 Also immer ganz sachte. Ich hoffe das Beste und riskier es halt ersteinmal.
ducatidotti Geschrieben 16. Februar 2008 Geschrieben 16. Februar 2008 Hab bisher auch immer die Erfahrung gemacht, das wenn man zu der Rennleitung nett ist und auch zum Teil einsichtig, es größtenteils gut ausgeht. Hat man natürlich von vorneherein ne große Fresse und muss auf dicke Hose machen, dann denk ich bekommt man ein zweites Loch in den Arsch gebohrt. Meines Wissens ist die Regelung immer noch so mit dem Auspuff, wie sie letztes Jahr in dem Bericht beschrieben war. Verfolge diverse Motoraddhefte und hab bis jetzt noch keine Änderung gefunden was dieses Gesetz betrifft.
matzold Geschrieben 17. Februar 2008 Geschrieben 17. Februar 2008 ohne; Boller, Boller, Bumm, Bumm mit: ppppffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffff irgendwie sind sie gestern rausgefallen und habe nun 2 Rückleuchten mehr ... ;D
LOKUTUS Geschrieben 17. Februar 2008 Geschrieben 17. Februar 2008 irgendwie sind sie gestern rausgefallen und habe nun 2 Rückleuchten mehr ... ;D ... sicher ist sicher ! :
roman Geschrieben 8. September 2008 Geschrieben 8. September 2008 Hab dazu folgenden Artikel gefunden: Laut ist immer noch out Eine vermeintliche Gesetzeslücke animiert einige Motorradfahrer, ihre Auspuffanlagen zu manipulieren — mitteuren Folgen. Denn die Lücke ist keine Lücke, alles ist wie gehabt. Ein kleines Detail der neuen Regelung sorgt für reichlich Verwirrung Der Polizeibeamte war bei der Verkehrskontrolle verblüfft über den juristischen Sachverstand des angehaltenen Bikers mit der offenen Racing-Anlage. Sogar das Wort >FahrzeugzuIassungsverordnung« ging dem Rennsportfreund einwandfrei über die Lippen. Der Fahrer war sich sicher, dass die Beamten seine laut rührende Auspuffanlage nicht mehr sicherstellen dürften, denn dies hätte »dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprochen«, wie er in einer Motorradzeitschrift gelesen hatte. Seit dem 1. März 2007 gilt eine neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Deutschland. Dahinter verbirgt sich ein neuer Auswuchs der Regulierungswut der EU. Mit dieser Verordnung werden Teile der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ersetzt. Leider sorgt ein kleines Detail in Deutschland für Verwirrung. Ein paar findige Köpfe haben sofort spitzgekriegt, dass mit der FZV der Paragraf 18 der StVZO weggefallen ist. Wer schon mal wegen seiner zu lauten Auspuffanlage gestoppt wurde, hat diesen Paragraf 18 kennen gelernt. Er besagte, dass nur Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren durften, die eine Betriebserlaubnis oder EWG-Typgenehmigung besaßen. Wer ein offenes, nicht eingetragenes Brüllrohr spazieren fuhr, verwirkte die Betriebserlaubnis. 50 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg kamen noch hinzu. Außerdem konnte die Polizei den Auspuff oder gar das Motorrad an Ort und Stelle sicherstellen. Nach der Streichung des Paragraf 18 hatten verschiedene Motorradfachzeitschriften diese vermeintliche Gesetzeslücke publik gemacht und behauptet, dass zu laute Auspuffanlagen jetzt nur noch 25 Euro und keine Punkte mehr kosten würden. Außerdem dürfe das Motorrad nicht mehr sichergestellt werden. Doch der Fahrer mit den offenen Töpfen wurde von dem Polizisten schnell wieder auf den Boden der juristischen Tatsachen geholt. Erst einmal ist nicht die gesamte StVZO weggefallen, sondern nur Teile von ihr durch die FZV ersetzt worden. Fakt ist außerdem, dass Nachrüstanlagen über eine EWG- bzw. ECE-Genehmigung (einfach zu erkennen an dem berühmten »e«-Zeichen) verfügen müssen, wie es der Paragraf 49 der StVZO vorgibt — der existiert nämlich immer noch. Tatsächlich herrschte anfangs auch in manchen Polizeidienstellen Ratlosigkeit, weshalb sich die Beamten an das jeweilige Innenministerium wandten und dort erfuhren, dass alles beim Alten bliebe. Auch der TOURENFAHRER fragte beim Innenministerium Nordrhein-Westfalen nach. Klare Antwort: Es gibt keine Anweisung an die Polizeibeamten, bei illegalen Auspuff- anlagen anders als bisher zu verfahren. Die Innenministerien berufen sich auf Paragraf 19 der StVZO, der da lautet: »Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.« Das heißt, weiterhin 50 Euro Bußgeld und drei Punkte. Außerdem dürfen Polizisten auch weiterhin nicht nur Mängelkarten ausstellen, sondern auch die Weiterfahrt untersagen und Auspuffanlagen sicherstellen. Die altbekannten Folgen wie Rückbau auf die Serienanlage und deren Vorführung bleiben ebenso bestehen. Diese Maßnahmen sind übrigens nicht in der StVZO geregelt, sondern im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) und in den Polizeigesetzen der Länder, und die wurden nicht geändert. Für ganz uneinsichtige Zeitgenossen hat die Zulassungsbehörde nach Paragraf 5 der FZV — »Beschränkungen und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen« — immer noch die Möglichkeit, Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis stillzulegen, was dem bisherigen Paragrafen 17 der StVZO entspricht. Wegen der Irritation hat sich der »Bund-/Länder-Fachausschuss Verkehr« darauf verständigt, dass der Paragraf 30 StVZO (»Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr Betrieb niemanden schädigt oder mehr als vermeidbar gefährdet. behindert oder belästigt«) für die Bestrafung herangezogen werden soll. Eine Novellierung steht allerdings noch aus. Wir wissen leider nicht, wie Kollegen in anderen Redaktionen zu der Auffassung kamen, illegale Auspuffanlagen dürften mit Wegfall von Paragraf 18 auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Fakt ist: Wer seinen Serienauspuff manipuliert, wird genauso bestraft wie bisher. Ingo Goch 12 TOURENFAHRER 8/2007
priestley Geschrieben 8. September 2008 Geschrieben 8. September 2008 Hab dazu folgenden Artikel gefunden: Laut ist immer noch out Eine vermeintliche Gesetzeslücke animiert einige Motorradfahrer, ihre Auspuffanlagen zu manipulieren — mitteuren Folgen. Denn die Lücke ist keine Lücke, alles ist wie gehabt. .... Hallo, und hier das genaue Gegenteil. Ich habe auch noch ein mehrseitiges Rechtsgutachten was dieses (siehe unten) bestätigt. Viele Grüße Bernd Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 1431 14. Wahlperiode 22. 06. 2007 Antrag der Abg. Rosa Grünstein u. a. SPD und Stellungnahme des Innenministeriums Lärmbelastung durch widerrechtlich manipulierte Motorräder Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob es zutrifft, dass nach der seit dem 1. März 2007 gültigen geänderten Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Lärm erhöhende Manipulation am Auspuff von Motorrädern nicht mehr, wie nach der alten FZV, mit 3 Punkten im Verkehrszentralregister sowie 50 € Bußgeld geahndet werden können, sondern nur noch mit 25 € Bußgeld; 2. ob sie die Bewehrung des Manipulationsverbots mit einem Bußgeld in Höhe von 25 € für ausreichend hält und welche Überlegung ihres Wissens zu dieser Änderung geführt hat; 3. wie sie hinsichtlich der Entwicklung des Motorradlärms, insbesondere auch in Regionen mit beliebten Motorradstrecken wie im Schwarzwald oder im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald, diese gesetzliche Änderung beurteilt; 4. welche Maßnahmen sie bislang ergriffen hat, um der Verlärmung insbesondere naturnaher Regionen durch übermäßigen Motorradverkehr entgegenzuwirken. 21. 06. 2007 Grünstein, Altpeter, Knapp, Kaufmann, Haller, Stehmer, Stober SPD Eingegangen: 22. 06. 2007 / Ausgegeben: 18. 07. 2007 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 1431 Begründung Im Zuge der Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZO) ab dem 1. März 2007 ist die Geldbuße nebst dem Eintrag von drei Punkten in der sogenannten Verkehrssünderkartei für die Manipulation am Fahrzeug (hier insbesondere lärmerhöhende Veränderungen am Auspuff) durch Streichung des § 18 entfallen. Stattdessen können nunmehr nur noch 25 € Bußgeld verhängt werden, wenn solche Manipulationen festgestellt werden. Diese Summe wird bei einigen Motorradfahrern jedoch nicht als Abschreckung empfunden, sondern bestenfalls als erträgliche Sonderabgabe für die leistungs- und lärmsteigernde Manipulation ihres Fahrzeugs. Die ohnehin steigende Verlärmung einiger bei Motorradfahrerinnen und -fahrern beliebten Regionen wird dadurch noch weiter verschärft. Stellungnahme Mit Schreiben vom 12. Juli 2007 Nr. 7–882/1353 nimmt das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Umweltministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. ob es zutrifft, dass nach der seit dem 1. März 2007 gültigen geänderten Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Lärm erhöhende Manipulation am Auspuff von Motorrädern nicht mehr, wie nach der alten FZV, mit 3 Punkten im Verkehrszentralregister sowie 50 € Bußgeld geahndet werden können, sondern nur noch mit 25 € Bußgeld; Zu 1.: Die am 1. März 2007 in Kraft getretene Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ersetzt den Teil der bisherigen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der die mit der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr zusammenhängenden Rechtsfragen regelte. Die Verschlechterung des Abgasoder Geräuschverhaltens eines Kraftfahrzeugs führt nach § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dieser Verstoß war und ist nicht bußgeldbewehrt. In der Vergangenheit wurde er nach dem Bußgeldkatalog als Erlöschen der Zulassung (§ 18 Abs. 1 StVZO) angesehen und mit einem Bußgeld von 50 € und drei Punkten geahndet. Aufgrund der Gesetzesänderung kann nur der Verstoß gegen die allgemeine Regelung zum Betrieb eines Fahrzeugs nach § 30 StVZO mit einem Bußgeld in Höhe von 25 € geahndet werden. 2. ob sie die Bewehrung des Manipulationsverbots mit einem Bußgeld in Höhe von 25 € für ausreichend hält und welche Überlegung ihres Wissens zu dieser Änderung geführt hat; Zu 2.: Die derzeitige Rechtslage ermöglicht es wie schon in der Vergangenheit, besonders sicherheitsrelevante Verstöße gegenüber dem Halter des Fahrzeugs mit einem Bußgeld von 75 € zu ahnden. Da für die Feststellung und die Begründung der Sicherheitsrelevanz ein erhöhter Aufwand notwendig ist, sind Bund und Länder übereingekommen, die bisher nicht vorhandene Bewehrung eines Verstoßes bei technischen Veränderungen zu überprüfen und mit einem dafür angemessenen Bußgeld zu ahnden. Bayern hat sich bereit erklärt, im Rahmen eines anstehenden Gesetzgebungsverfahrens eine ent - sprechende Bundesratsinitiative zu ergreifen. Baden-Württemberg wird den 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 1431 Antrag unterstützen. Es ist nach übereinstimmender Auffassung der beteiligten Ministerien notwendig, die von Motorrädern ausgehenden Lärmemissionen nicht zu verharmlosen und unerlaubte Veränderungen deutlicher als bisher zu ahnden. 3. wie sie hinsichtlich der Entwicklung des Motorradlärms, insbesondere auch in Regionen mit beliebten Motorradstrecken wie im Schwarzwald oder im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald, diese gesetzliche Änderung beurteilt; Zu 3.: Der Schutz vor Lärmbelästigungen durch Motorräder wurde bislang allgemein durch Begrenzung der Höchstwerte für die Motorradgeräusche beim Betrieb im Straßenverkehr mit technischen Mitteln verfolgt. Eine effiziente Lärmminderung kann allerdings nur dann erzielt werden, wenn die Fahrzeughalter und Fahrzeugführer das akzeptieren. Es ist leider zu beobachten, dass es Motorradfahrer gibt, die entweder nicht veränderte Motorräder in einer besonders lärmerzeugenden Fahrweise oder in unzulässiger Weise veränderte Motorräder nutzen. Dies führt insbesondere an Tagen mit besonders hohem Erholungs- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung gerade in den hierfür bevorzugten Regionen zu hohen Lärmbelastungen. Es sind aber nicht nur Überlegungen zur Erhöhung der Bußgeldbewehrung anzustellen. Es ist Aufgabe der Zulassungsbehörden, auf entsprechende Hinweise des Polizeivollzugsdienstes dafür zu sorgen, dass die Halter von in unzulässiger Weise veränderten Motorrädern im Rahmen der schon immer vorhandenen Möglichkeiten durch Betriebsuntersagungen zu einem Rückbau angehalten werden. 4. welche Maßnahmen sie bislang ergriffen hat, um der Verlärmung insbesondere naturnaher Regionen durch übermäßigen Motorradverkehr entgegenzuwirken. Zu 4.: Zur Reduzierung und Begrenzung der Lärmbelastung durch Krafträder sind vor allem Maßnahmen zur Verringerung der Lärmemissionen an der Quelle zielführend und notwendig. Deshalb hat sich das Umweltministerium bereits 2004 für eine europaweite Absenkung der Grenzwerte für die Geräuschemissionen von Krafträdern durch ein realitätsnäheres Messverfahren im Prüfverfahren mit verschärften Grenzwerten sowie durch zusätzliche Lärmbegrenzungsvorschriften für Krafträder aller Art eingesetzt. Damit soll gewährleistet werden, dass Krafträder bedienungsunabhängig in jedem möglichen Betriebsbereich umweltverträgliche Lärmgrenzwerte einhalten. Die Lärmbelastung durch Motorräder im Schwarzwald und im Schwäbisch-Fränkischen Wald ist ein generelles Problem, da die kurvenreichen Bergstrecken für Motorradfahrer besonders attraktiv sind. Es ist bei derartigen Strecken zu prüfen, ob zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahrverbote für Kraft - räder aus Lärmschutzgründen angeordnet werden können. Bisher wurden Straßen für Motorräder in Baden-Württemberg nur aus Sicherheitsgründen gesperrt. Dies betraf die früheren Bergrennstrecken am Schauinsland und an der Neuffener Steige. Ursächlich für diese Sperrungen waren dabei die vielen Unfälle an den Wochenenden. Rech Innenminister
DoDo Geschrieben 9. September 2008 Geschrieben 9. September 2008 also einen spezl von mir haben se letztens mit seiner monter aufgehalten und er musste 50€ löhnen und bekommt 1 punkt.. irgendwie zwiespältig das ganze thema, war nähmlich auch immer davon ausgegangen, das es seit letzten jahr nur noch ne OWI ist und nicht mehr zum erlöschen der BE führt, was man auch in manch detailierten berichten gelesen hatte.. gruß Domi
Siyah Geschrieben 9. September 2008 Geschrieben 9. September 2008 Also ICH........... verstehe nur noch Bahnhof ! Wenn ich dämnächst mit meiner ZARD-Anlage unterwegs bin, werde ich berichten, falls ich einmal mit dem ''Taksi'' ( Taxi) weiter fahren muss oder nicht !
Stally Geschrieben 9. September 2008 Geschrieben 9. September 2008 Leute, Ihr könnt dissutieren soviel ihr wollt. Letztendlich kommt es immer auf die Situation, den Polizisten und den Umgangston an, ob's ein "schön klingendes Motorrad" oder ein "öffentliches Ärgernis" ist, was sofort beschlagnahmt werden muß.........also immer schön freundlich bei der Rennleitung sein, bei mir hat's bisher immer geholfen ;D
DoDo Geschrieben 10. September 2008 Geschrieben 10. September 2008 was hast du denn auf die berüchtigte frage " ihr motorrad ist zu laut " immer geantwortet ?? da braucht man schon ein schlagkräfiges argument um das glück auf seine seite zu ziehen gruß Domi
roman Geschrieben 10. September 2008 Geschrieben 10. September 2008 Ich glaube das hat garnichts mit dem netten Umgangston zu tun. Man kann es durch den falschen nur noch schlimmer machen. Beim Fahren auf der Busspur wenn du zufällig vom vorbeigehenden Beamten erwischt wirst kannste vielleicht noch was mit nem netten Plausch machen, weil der Grüne da noch mal nen Auge zudrücken kann, aber wenn ne Kontrolle ist (also wird auf Kundschaft gewartet) dann bekommt jeder was er verdient. Da hilft sicher kein Bitten, Betteln und auch kein ganz ganz lieb und einsichtig sein... Das einzige was hilft wäre die richtige Rechtsgrundlage vorweisen zu können. Aber es weiß ja nichtmal einer was nun wirklich Phase ist. Oder ich habs bisher noch nicht kappiert...
priestley Geschrieben 10. September 2008 Geschrieben 10. September 2008 Hallo, ich habe eine sehr schönen Aufsatz zu diesem Thema (von Verkehrsjuristen geschrieben) der meines Erachtens auch für Nichtjuristen verständlich ist. Hiernach dürften 50,-€ und 3 Punkte zumindest vor Gericht keinen Bestand haben. Aber wie sagt das Sprichwort: vor Gericht und auf hohe See ist jeder in Gottes Hand. Wer ihn haben will, der schicke mir eine kurze mail. Gruß Bernd
Stally Geschrieben 10. September 2008 Geschrieben 10. September 2008 was hast du denn auf die berüchtigte frage " ihr motorrad ist zu laut " immer geantwortet ?? .... ....na nix, jeder hört anders Aber einmal hatten sie am Netzkater was zum Messen dabei. Aber auch da hatte ich trotzdem Glück, einen verständnisvollen Polizisten gegenüber zu haben und danach db-Killer eingebaut.
Duc-Racedriver Geschrieben 10. September 2008 Geschrieben 10. September 2008 Mich haben se erwischt mit ne offenen Termianlage ,zum Glück konnte ich jetzt weiter fahren ,hat irgendwas von Mängelschein erzählt leider hab ich nix in die Hand gedrückt bekommen. Ob ich noch Post kriege?? Bstimmt war ??? So habe heute wieder versucht die Termins einzutragen mit DB-Killer ,keine E-nummer keine Eintragung komme was wolle. Was tun. Wenn jemand seine Originale noch hat ,dann würde ich mal die ausleihen wollen für eine bestimmte Zeit ;D Kein Plan was ich noch machen soll?????????
priestley Geschrieben 10. September 2008 Geschrieben 10. September 2008 Hallo, @Duc-Racedriver, mit wieviel db(A) haben Sie Deine Duc den gemessen? Ohne Messung auch keine Strafe. Gruß Bernd
r-biker Geschrieben 19. Oktober 2008 Geschrieben 19. Oktober 2008 So hab mal das alte Thema rausgegraben!!! Hatte heute Mittag eine unschöne begegnung mit der grünen Rennleitung!!! An die jenigen die Titan Akras Haben!!!!!! Schaut mal wo bei Euch die besch..... E-Nummer steht!!!???? Da wo es kein schwein sieht und findet!!!! Oben am Topf unter dem Heck!!! Hab einen fette Mengelkarte bekommen und der Polizist wollte das ich zu Fuß nach Hause laufe und die Originalen Töpfe hole *ioi* Zum Glück kamm mein Kumpel mit Werkzeug vorbei und wir mussten vor Ort den Topf wegmachen um an die scheiß E-Nummer ranzukommen!!! Einer von den grünen ist schnell zu seinem Wagen und wollte eine Geräuschmessung machen.Aber ich war schneller und hatte schon die DB-Killer drin.Da war er aber richtig sauer :'( und hat gefragt ob ich ihn für ein Hampelmänchen halte ;D Ende von der Geschichte, 25 euro Strafe aber wegen Vorsatz Busgeldverdoppelung 50 Euro und 3 Punkte *erster* in 8 Jahren Motorradfahrens Reutlinger Polizei ist die beste *love* *ioi*
Siyah Geschrieben 20. Oktober 2008 Geschrieben 20. Oktober 2008 Oh man, wie ich jetzt über die fluchen könnte. Das kann doch nicht war sein. So ne Strafe für so ein popeliges Vergehen. Wir wurden auch einmal mit vier Leuten angehalten. Da der Beamte alleine war, hatte es nicht so den Überblick über uns alle und ein meiner Kollegen hat in der Kontrolle noch den DBKiller reingetreten
Mike Geschrieben 20. Oktober 2008 Geschrieben 20. Oktober 2008 Hallo, @Duc-Racedriver, mit wieviel db(A) haben Sie Deine Duc den gemessen? Ohne Messung auch keine Strafe. Gruß Bernd Das ist humbitz zum anfassen !! Strafe gibt es wohl und zwar wegen der fehlenden Betriebsfähigkeit E1 Nummer und nicht wegen dem Schalldruck den die Dinger verlauten lassen oder auch nicht !! Leute es ist normal Erlöschen der BE wenn die Dinger nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind und das ist nun mal so wenn keine E-Nummer vorhanden ist! Wenn ich die DB-Killer entferne ist es der Vorsatz zur Änderung vorgegebener Richtwerte zu den Lärmbestimmungen (Schalldruck und auch Emissionsausstoß), das ist aber ein anderes Kapittel ! Wird Zeit dass das mal Begriffen wird , halllllooooo und guten Morgen !!
Mike Geschrieben 20. Oktober 2008 Geschrieben 20. Oktober 2008 Oh man, wie ich jetzt über die fluchen könnte. Das kann doch nicht war sein. So ne Strafe für so ein popeliges Vergehen. Wir wurden auch einmal mit vier Leuten angehalten. Da der Beamte alleine war, hatte es nicht so den Überblick über uns alle und ein meiner Kollegen hat in der Kontrolle noch den DBKiller reingetreten Aber Leute, wir wissen doch ganz genau das wir das nicht dürfen und trotzdem tun wir es, also sollten wir auch nicht jammern oder unverständlich tun wenn es uns irgendwann erwischt !! Ich hab mit dem Risiko erwischt zu werden gespielt also ertrage ich jetzt auch die Folgen !!
Stally Geschrieben 20. Oktober 2008 Geschrieben 20. Oktober 2008 Aber Leute, wir wissen doch ganz genau das wir das nicht dürfen und trotzdem tun wir es, also sollten wir auch nicht jammern oder unverständlich tun wenn es uns irgendwann erwischt !! Ich hab mit dem Risiko erwischt zu werden gespielt also ertrage ich jetzt auch die Folgen !! *dito* Ich bin doch nicht blöd, habe meine gerade wieder ausgebaut, No Risk No Fun ;D
Gast Geschrieben 20. Oktober 2008 Geschrieben 20. Oktober 2008 No risk -> No fun !! DITO !! Have fun Ralf der jetzt >80000km offen fährt und bisher nicht bezahlt hat .... toi toi toi -auf ganz dickes Holz geklopft *prost*
Stally Geschrieben 20. Oktober 2008 Geschrieben 20. Oktober 2008 No risk -> No fun !! DITO !! Have fun Ralf der jetzt >80000km offen fährt und bisher nicht bezahlt hat .... toi toi toi -auf ganz dickes Holz geklopft *prost* Naja.......mir geht's eigentlich darum, wenn man mich schon übersieht, dann wenigstens sicherheitshalber aber nicht überhört zu werden : : :
Gast Geschrieben 20. Oktober 2008 Geschrieben 20. Oktober 2008 Ja, das ist ein weiterer positiver Nebeneffekt *dito* und bisher waren alle immer nett und freundlich wenn so ein V2 angebollert kommt, mann muss es ja nicht übertreiben und mit 6K durch die Städte/Dörfer rollen Have fun Ralf
Stally Geschrieben 20. Oktober 2008 Geschrieben 20. Oktober 2008 .....genau so halte ich das auch. Und es kommt mir tatsächlich ab und zu ein Grinsen vom Fußweg entgegen.
Mike Geschrieben 20. Oktober 2008 Geschrieben 20. Oktober 2008 So halt ich es auch , no Risk no fun !!! *erster*
Siyah Geschrieben 21. Oktober 2008 Geschrieben 21. Oktober 2008 .......... und ich dachte schon ich bin der eizige, der sowas macht. Also sind wir uns beinahe alle einig: NO RISK NO FUN
Gast Flying Ducman Geschrieben 23. Oktober 2008 Geschrieben 23. Oktober 2008 Moin, dazu eine kleine Anekdote am Rande als mein Kumpel und ich unsere Bellas geholt haben, sind wir natürlich gleich losgedonnert um die Diven einzufahren. Er hat die 70-er komplett-Termignoni-Anlage drauf und ich fahr die komplett-Akra-Anlage, wir haben natürlich die db-Eater drausen gelassen. Als wir ca 20 km zur Tanke gefahren waren stellte ich bei meinem Kumpel fest, dass sich das Nummernschild losvibriert hatte. > Also sind wir die Strecke nochmals gefahren und haben das verfickte Nummernschild gesucht. In einem Ort hielt uns auf einmal ein Polizeimotorrad an und wies mein Kumpel darauf hin, dass er ohne Nummernschild darum fuhr! Er entgegnete ihm, dass wir es bereits suchten. Der Polizist meinte nur, wir sollen die Strecke nochmals langsam abfahren und wenn wir es nicht finden würden, müssten wir dies melden. Wir, alles klar und wollten losdonnern (über die beiden Auspüffe verlor er übrigens kein Wort!), in diesem Moment hielt ein Polizeiauto mit zwei Polizisten an... Polizist I - Böser Cop Polizist II - guter Cop Motorradpolizist Kumpel Ich Böser Cop rief aus dem Auto: Ah, Ducati, sehr schön Kumpel: :-\ Ich: Richtig ;D Böser Cop: ...und Termignoni... Dann meinte er zu mir: ...hast du auch Termignoni? Ich: NÖ, (noch voller Stolz!) Akra's! Beide Polizisten stiegen aus dem Wagen, der Motorradpolizist blieb auf seinem Mopped sitzen und verhielt sich ruhig! guter Cop: Ducati's sind echt was feines, ich fahr nur so ein Reisbomber, den kann man überhaupt nicht mit denen hier vergleichen, was Kosten die denn? Wir: So um die Zwanzig! Alle Drei Polizisten: Böser Cop zu meinem Kumpel: Komm' mach doch mal an!!!! Mein Kumpel schaute mich an, ich zuckte nur mit den Schultern und schaute mittlerweile ebenso fragend ihn an!?!? :-\ Was blieb ihm anderes übrig!?!? Er warf die Bella an... Böser Cop: Ach du Scheiße!!! Er schaute in die beiden Töpfe Böser Cop: ...natürlich keine Eater drinn!!! Guter Cop: Lass die doch in Ruhe, die haben doch gar nichts gemacht. Wenn irgendeiner mit seiner aufgemotzten Kiste hier rumfährt, der wird auch nicht kastriert, weil er seinen bescheuerten Spoiler nicht eingetragen hat! Böser Cop ging auf die Aufforderung des guten Copes gar nicht darauf ein! Böser Cop: Wir haben jetzt zwei möglichkeiten. Wir legen beide hier still, ihr baut die Töpfe ab, holt einen Hänger... (den Rest über Punkte und Geld bekomm' ich leider nicht mehr zusammen, die Aktion war im August gewesen). Ich: Muss das sein, die Geräte haben noch nicht einmal 20 km auf der Uhr!?!? Guter Cop: Lass die doch... Böser Cop...oder wir nehmen das hier auf, ihr bekommt eine Mängelkarte, müsst 50,00 € bezahlen und einen Punkt bekommt ihr auch noch, anschließend führt ihr beide Motorräder vor! Böser Cop: Weil es heute so ein schöner Tag ist, belassen wir es bei der Mängelkarte!!! Er nahm voller Lust unsere Personalien auf, wir bekamen eine Woche später die Karte, haben die Dinger beim TÜV vorgeführt und das war's gewesen. PS: Wir beide fahren aber immer noch nach dem Motto: NO RISK, NO FUN! In diesem Sinne...
r-biker Geschrieben 23. Oktober 2008 Geschrieben 23. Oktober 2008 Coole Geschichte!!!! Besonders wenn man im Leben auf eine guten und einen bösen Polizisten trifft! Bei mir waren beider sehrrrrrrrrrr Böse *teufel* *ioi*
Siyah Geschrieben 23. Oktober 2008 Geschrieben 23. Oktober 2008 Wenn beide böse sind.................. Gute Nacht ! Ich habe auch ne kleine Story. Wir waren vor einen Monat wieder in Finkenwerder, ein wenig unsere Knie schleifen lassen und reifen Rund fahren. Einer der Fahrer fuhr damals in Oschersleben im R6 Cup unter 1.40 min. mit einer R6. Heute hat er ne R1. Nur mal am rande, finde ich echt heftig. Wir das so am Hangimg Offing ;D kommt ein Bulle mit Mottorad und hält uns alle vier an. Er meinte jemnad hätte uns gefilmt und angezeigt. Nun sind wir drann wegen illegalem Straßenrennen *teufel* aber unsere Maschinen will er sich heute mal nicht ansehen. Von vier maschinen drei mit Zubehöranlagen und kein DB Eater und der mit Serienanlage ein Reifen, der schon als Slick zu bezeichnen wäre *angel* Da kommt ein weiteres Blaues Männchen auf zwei Rädern und bring die ganze Stimmung durcheinander ........ er fäng an kleinlich zu werden und steckt seine Nase in die offene Leo Vinci Anlage von meinem Kollegen. Dabei hat er sich beinahe die Nasenspitze angeschwärzt. Letztendlich volle Kontrolle mit Fotos von unseren Maschinen und bla bla. Die sind zwar alle jetzt blaú aber einige von denen sehen ROT
Burschid1 Geschrieben 12. März 2009 Geschrieben 12. März 2009 Hy, wollte mal Nachfragen ob sich die Gesetzeslage (2009) geändert hat, wenn man ohne db-Killer fährt. Sind es immer noch 3 Punkte und 50 EUR ? Kann es je nach Bundesland unterschiedliche Strafen geben. Komme nämlich aus Brandenburg.
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