UweHD Geschrieben 2. Januar Geschrieben 2. Januar (bearbeitet) Hallo zusammen, das Thema der verpflichtenden "Motorsport-Haftpflichtversicherung" nach §5d wurde hier ja schon an verschiedenen Stellen angeschnitten. Da ich das Thema auch und vor allem für die Teilnahme an Trackdays und sonstigen Veranstaltungen (inkl. Touristenfahrten) für relevant halte, wollte ich hier einen zentralen Thread schaffen, wo wir eventuell etwas Klarheit in die verworrene Sachlage bringen können. Den genauen Wortlaut des §5d findet ihr hier: https://dejure.org/gesetze/PflVG/5d.html 1. Es ist unstrittig, dass bei "echten" Motorsportveranstaltungen nun eine verpflichtende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Bei behördlich genehmigten Veranstaltungen macht das i.d.R. der Veranstalter direkt - siehe auch Stellungnahme des DMSB zu dem Thema: https://www.dmsb.de/de/news/fragen-und-antworten-zur-motorsporthaftpflichtversicherung 2. Der Wortlaut des §5d spricht jedoch nicht nur vom klassischen "Rennen" mit Zeitnahme ("Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten"), sondern schließt auch Test und Trainingsfahrten mit ein, ohne eine Zeitnahme zu erwähnen. Zitat §5d: "...Gebrauch eines Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen..." Das klingt für mich erst einmal so, dass auch sog. Renntrainings vom §5d erfasst werden 3. Jetzt könnte einem ja ein möglicher Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz egal sein, schließlich ist man mit seinem straßenzugelassenen Moped ja eh Haftpflichtversichert und in der Vergangenheit gab das i.d.R. auch keine Probleme, selbst bei Kaskoschäden, wenn es sich um ein Fahrtraining etc, gehandelt hatte. Aber: Ist das jetzt immer noch so? Ich habe den Test gemacht und mir die neuesten AVB meines Versicherers (LVM) runtergeladen. Die LVM hat in der Vergangenheit lediglich die üblichen "Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" und sog. "Illegale Rennveranstaltung" in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Und was kann man da in den neuesten AKB jetzt lesen? Genau, ist gibt einen klaren Verweis auf den neuen $5d und man schließt die Versicherungsleistung mit dem dem gleichen, Interpretationswürdigen Wortlaut aus. Zitat: "Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, gebraucht werden, wenn - das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und - für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht...." Für mich stellen sich die folgende Frage: Sind die üblichen Trackdays nun eine Motorsportaktivität zum Zwecke des Trainings oder Tests? Falls ja: Meine reguläre KFZ-Haftpflicht Versicherung würde nicht greifen und ich müsste aufgrund der Vorgaben des §5d eine gesonderte Motorsport Haftpflichtversicherung vorweisen, wenn ich an Trackdays teilnehme Falls nein: Alles wäre beim alten, und meine KFZ Haftpflicht würde eintreten, sofern es keine Zeitnahme gibt Wie seht ihr das? Hat da schon jemand (belastbare) Aussagen zu? Das oft gehörte Argument, der Trackday finde ja im Ausland statt, ist hier unerheblich - Haftung ist Haftung, auch im Ausland Auch kann ich euch nur raten, auch mal die neusten AVB eures Versicherers runterzuladen. Das Argument, man habe ja noch einen alten Vertrag, zieht hier ebenfalls nicht. Gültig ist immer die aktuelle Fassung der sog. "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" Bearbeitet 2. Januar von UweHD 1
UweHD Geschrieben 2. Januar Autor Geschrieben 2. Januar Hier ein Link zum DSK, der ja auch Trackdays veranstaltet. Da geht es zwar um Autos, aber der rechtliche Rahmen dürfte zum Zweirad identisch sein. Der DSK schließt neuerdings eine Motorsport-Haftpflicht für die Teilnehmer ab, mit der Begründung, dass das jetzt obligatorisch wäre: https://www.dskev.de/17-mal-fahrfreude-bei-und-mit-dem-dsk/ Zitat: "Neu ist im kommenden Jahr, dass der DSK einen Teil der Haftpflichtschäden der Teilnehmer bei den Trackdays mit einer separaten Versicherung zusätzlich absichert, weil Änderungen im Bundesversicherungsgesetz direkte Auswirkungen auf die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, sobald ein Fahrzeug auf der Rennstrecke bewegt wird. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei den DSK-Trackdays gibt es bei der Geschäftsstelle." 1
Duc73 Geschrieben 4. Januar Geschrieben 4. Januar Hab mich mal heute auch damit beschäftigt, aber schlauer bin ich deswegen nicht. Ich versteh das so, daß ohne eine Haftpflicht fürs Motorrad nix mehr geht🤷🏻♂️ Und wenn das stimmt, wo willst sowas bekommen ohne ein Vermögen auszugeben😵💫 Ist alles so geschwollen geschrieben das ich nix versteh in dem Paragraph. Oder kann das einer übersetzten das es auch ein Hauptschüler versteht 🙃?
UweHD Geschrieben 4. Januar Autor Geschrieben 4. Januar (bearbeitet) vor 18 Minuten schrieb Duc73: Oder kann das einer übersetzten Es geht im Prinzip um zwei Fälle: Fall 1: Du hast ein Trackmoped ohne Zulassung Hier muss noch geklärt werden, ob die Teilnahme an den üblichen Trackdays oder Renntrainings nach neuester Rechtslage unter den $5d fällt, also eine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung besteht. Fall 2: Du hast ein Moped mit Straßenzulassung Hier stellt sich die gleiche Frage wie unter #1, nur dass du ja über die Straßenzulassung bereits eine Haftpflichtversicherung hast. Zusätzlich ergibt sich aber neuerdings das Problem, dass die die Versicherer den Haftpflicht-Versicherungsschutz i.d.R. ablehnen, wenn du an einer Veranstaltung teilnimmst, die die Kriterien des §5d erfüllt. In dem Fall stehst du dann ohne Haftpflicht-Versicherung da, was zum einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz darstellen dürfte und zum anderen ein enormes finanzielles Risiko bedeuten kann. Ohne Haftungsverzicht der Teilnehmer untereinander würdest du für jeden von dir angerichteten Schaden z.B. am Motorrad eines Teilnehmers oder auch dessen Krankenhauskosten etc. persönlich haften müssen. Der Fall kann schon dann eintreten, wenn du z.B. stürzt und dir jemand ausweichen muss, du Kühlwasserverlust hast oder ganz einfach einen Motorschaden mit Öl auf der Stecke. Kann also jedem passieren, egal wie vorsichtig man ist. Bearbeitet 4. Januar von UweHD 1
Duc73 Geschrieben 4. Januar Geschrieben 4. Januar (bearbeitet) Danke fürs übersetzen. Also in meinem Fall, hab ein zugelassenes Moped, was ich aber für Trackdays umbaue, sprich keine Spiegel, keine Lampen, Verkleidung usw. halt für Rennstrecke hergerichtet. Was per Gesetz ja dann die Betriebserlaubnis erlischt, macht das dann automatisch ein Moped ohne Zulassung also Fall #1 ? Wenn nicht, dann muss ich drauf achten das beim Veranstalter jeder ein Haftungsverzicht gegenüber anderen unterschreibt sonst bin ich wie Du zu Fall#2 schreibst ziemlich in der Scheisse wenn was passiert. Kommt das so hin? Hab das mal von der Hafeneger Renntraing Seite, wäre dies dann ausreichend ?: Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Bearbeitet 4. Januar von Duc73
UweHD Geschrieben 4. Januar Autor Geschrieben 4. Januar (bearbeitet) vor 12 Minuten schrieb Duc73: 1. hab ein zugelassenes Moped, was ich aber für Trackdays umbaue, sprich keine Spiegel, keine Lampen, Verkleidung usw. halt für Rennstrecke hergerichtet. Was per Gesetz ja dann die Betriebserlaubnis erlischt, macht das dann automatisch ein Moped ohne Zulassung also Fall #1 ? 2. Wenn nicht, dann muss ich drauf achten das beim Veranstalter jeder ein Haftungsverzicht gegenüber anderen unterschreibt sonst bin ich wie Du zu Fall#2 schreibst ziemlich in der Scheisse wenn was passiert. Zu 1: Wenn du ein zugelassenes Moped für die Rennstrecke umbaust und auch dort nutzt, dann erlischt nicht automatisch der Versicherungsschutz. Du darfst halt nur nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren, der Versicherungsschutz gilt aber auch auf Privatgelände. Das Problem ist aber nun, dass viele Versicherer mit Verweis auf den neuen $5d den Versicherungsschutz ausschließen, wenn du an einem Renntraining o.ä. auf abgeschlossenem Gelände teilnimmst. Das ist hier der fragliche Punkt. Zu 2: Wenn jeder einen Haftungsverzicht der Teilnehmer untereinander (wichtig!) unterschreibt, dann bist du zumindest schon mal aus der Haftung raus. Ohne Versicherung war das für mich immer eine Grundvoraussetzung der Teilnahme, alles andere ist ein unkalkulierbares Risiko. Aber auch hier stellt sich neuerdings die Frage nach der Gültigkeit des §5d, denn der schreibt in so einem Fall den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend vor - falls er denn auch für Trackdays gilt (was ich hier ja gerne mal geklärt sehen würde) Bearbeitet 4. Januar von UweHD 1
Duc73 Geschrieben 8. Januar Geschrieben 8. Januar Kurzer Feedback, Hab mal Hafeneger( Darf ich Sie überhaupt Zitieren 🤷♂️ )angeschrieben wie Sie dazu stehen. O-Ton : Du bist ausreichend über uns abgesichert, wir haben hierfür eine entsprechende Versicherung. Genauer wurde nicht darauf eingegangen, aber immerhin scheinen Sie was zu haben.
turbostef Geschrieben 8. Januar Geschrieben 8. Januar Am 4.1.2025 um 18:00 schrieb UweHD: Zu 1: Wenn du ein zugelassenes Moped für die Rennstrecke umbaust und auch dort nutzt, dann erlischt nicht automatisch der Versicherungsschutz. Du darfst halt nur nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren, der Versicherungsschutz gilt aber auch auf Privatgelände. Das Problem ist aber nun, dass viele Versicherer mit Verweis auf den neuen $5d den Versicherungsschutz ausschließen, wenn du an einem Renntraining o.ä. auf abgeschlossenem Gelände teilnimmst. Das ist hier der fragliche Punkt. Zu 2: Wenn jeder einen Haftungsverzicht der Teilnehmer untereinander (wichtig!) unterschreibt, dann bist du zumindest schon mal aus der Haftung raus. Ohne Versicherung war das für mich immer eine Grundvoraussetzung der Teilnahme, alles andere ist ein unkalkulierbares Risiko. Aber auch hier stellt sich neuerdings die Frage nach der Gültigkeit des §5d, denn der schreibt in so einem Fall den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend vor - falls er denn auch für Trackdays gilt (was ich hier ja gerne mal geklärt sehen würde) Haftungsverzicht untereinander und gegenüber dem Veranstalter schön und gut aber was passiert, wenn ich 20 Meter Leitplanke auf einer MotoGP Strecke wie Mugello zerstöre? Einsatz der Rettungskräfte, Streckenpersonal, Beseitigung von Öl, Bindemittel bla bla. Die Rechnung möchte ich nicht wirklich sehen...und noch weniger bekommen und am wenigsten ohne Versicherung..... Wie sieht es denn damit aus?! (gut gegenüber dem Autosport ist die Rechnung beim Moped dein kleinstes Problem, wenn du auf der Strecke einen 5-stelligen Schaden anrichtest....)
UweHD Geschrieben 8. Januar Autor Geschrieben 8. Januar vor 15 Minuten schrieb turbostef: Haftungsverzicht untereinander und gegenüber dem Veranstalter schön und gut aber was passiert, wenn ich 20 Meter Leitplanke auf einer MotoGP Strecke wie Mugello zerstöre? Das hängt vom Veranstalter ab bzw. ob der die Veranstaltung diesbezüglich versichert hat. Das ist oft der Fall. Falls nicht, bist du als Verursacher persönlich haftbar, klar.
turbostef Geschrieben 8. Januar Geschrieben 8. Januar vor 8 Minuten schrieb UweHD: Das hängt vom Veranstalter ab bzw. ob der die Veranstaltung diesbezüglich versichert hat. Das ist oft der Fall. Falls nicht, bist du als Verursacher persönlich haftbar, klar. Da bin ich mir gar nicht so sicher, ob die Veranstalter das so absichern. Mein Kumpel ist Versicherungsmakler. Der ist kein Rennstfreckenproofi aber der kennt das Thema, weil andere seiner Kunden auch mit teuren Autos auf Trackdays gehen usw. Der arme Kerl fragt auch in meinem Auftrag permanent bei Versicherungen nach und bekommt dann von den Maklerbetreuern auch nur unklare Aussagen. Was ist eine Veranstaltung zur Erzielung der Höchstgewschwindigkeit usw. Ist doch alles Käse. Schließ Trackdays aus und biete dafür gegen Geld einen Zusatzbaustein an. Es gibt dafür einen Markt. Und ganz ehrlich bei den meisten Trackdays passiert doch nicht wirklich was. Wenn ich mal Rehm so anschaue...Ein Todesfall vor 35 Jahren oder so. Pro Veranstaltung ein paar harmlose Rutscher, etwas Bindemittel, mal ein gebrochenes Schlüsselbein bla bla. Im Sommer fahren auf gefühlt 50-100 Rennstrecken in Europa jeweils 150-200 Mopeds rum und es passiert recht wenig. Da kann ich als Versicherung doch nicht sagen "entweder gar keine Versicherung" oder nur superteure Profi-Rennkasko. es muss ja auch was dazwischen geben. Das risiko ist m.E. überschaubar. Bevor ich eine Vollkasko für 1000 im Jahr bezahle würde ich auch 3000 zahlen zB. Wenn ich dafür klar geregelte Bedingungen habe. Kann man alles machen. Aber so ist es halt bequem für die Versicherungen. Alles unklar lassen und einfach nix machen.
UweHD Geschrieben 8. Januar Autor Geschrieben 8. Januar vor 10 Minuten schrieb turbostef: Da bin ich mir gar nicht so sicher, ob die Veranstalter das so absichern. Und ganz ehrlich bei den meisten Trackdays passiert doch nicht wirklich was. Wenn ich mal Rehm so anschaue...Ein Todesfall vor 35 Jahren oder so. Pro Veranstaltung ein paar harmlose Rutscher, etwas Bindemittel, mal ein gebrochenes Schlüsselbein bla bla. Bei DMSB Veranstaltungen waren Schäden an der Strecke schon immer abgesichert. Ich selber habe bestimmt schon etliche Meter Leitplanke abgeräumt aber noch nie etwas bezahlt. Dabei handelte es sich aber um genehmigte Motorsportveranstaltungen. Bei Touristenfahren auf der Nordschleife oder dem Hockenheimring bekommt der Teilnehmer eine Rechnung über "seine" Leitplanke - gekauft, wie gesehen Thema Unfall: Ich war bislang nur auf einer Handvoll Trackdays für Motorräder, habe aber leider selber schon einen tödlichen Unfall miterleben müssen. Das Unfall war am Hockenheimring: In der Sachskurve ist einer weggerutscht und der nachfolgende Fahrer dann über den Oberkörper drüber. Eigentlich ein harmloser Crash, der Verletzte wurde aber gar nicht mehr in den Rettungsheli geschoben sondern direkt in den Leichenwagen. War hinterher nur eine Randnotiz im Blätterwald, will sagen: Man hängt das nicht an die große Glocke. Was auch ok ist. Der Unfallfahrer hat aber neben der traumatischen Erinnerung auch die Staatsanwaltschaft im Nacken, und damit den ganzen zivilrechtlichen Rattenschwanz. Der Staatsanwalt besucht dich als Fahrer übrigens sogar dann, wenn du im Rahmen einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung in einen tödlichen Unfall verwickelt wirst. Meist kommt nicht viel dabei raus, aber zumindest legen die die Schuldfrage fest und ebnen den Weg für Schadenersatzklagen der Hinterbliebenen. Alles selsbt (wenn auch zum Glück nicht am eigenen Leib) schon erlebt. Vermutlich bin ich deswegen bei diesem Thema immer etwas hellhörig.
turbostef Geschrieben 8. Januar Geschrieben 8. Januar Der Fall in Hockenheim: War das der 60 jährige der faktisch schlicht und ergreifend einen Herzinfakrt hatte? War vor 2-3 Jahren. War in der Nordkurve soweit ich mich erinnern kann. 1-2 Jahre später ist aber nochmals was passiert. Ach das Thema Rechnung von der Nordschleife kenne ich Habe vor ca. 25 Jahren oder so meinen 993 Turbo Hohe Acht links in die Ranch versenkt und dann rechts gleich weiter gemacht mit der Leitplanke. In jeder Runde dachte ich mir immer: Die Links (Hohe acht) geht doch voll. Nie getraut. Und in der letzten Runde dachte ich mir "jetzt aber" Wäre vermutlich gegangen aber ich habe aus Schreck kurz gelupft....War zu viel für nen Heckmotor Vollkasko hat damals ohne Probleme alles bezahlt. Müssen so 60 TEUR gewesen sein.... Mechaniker machte die Tür auf und gleich wieder zu mit der Aussage "Verkauf den Eimer". Ich fragte nach wie er sich so sicher sein kann, er hat ja nur die Tür auf- und zugemacht....Rahmenschaden Na ja zurück zum Thema: Wenn der Veranstalter für seine Teilnehmer eine Versicherung abschließt ist ja alles gut. ich bezweifle aber, dass das jeder tut. Hafeneger ist ja einer der größten und teuersten... Ob auch ein kleiner Anbieter auf dem Pannoniaring etc. auch so ein Programm fährt? Ich bin da eher pessimistisch
9to10 Geschrieben 8. Januar Geschrieben 8. Januar vor 24 Minuten schrieb turbostef: ja zurück zum Thema: Wenn der Veranstalter für seine Teilnehmer eine Versicherung abschließt ist ja alles gut. ich bezweifle aber, dass das jeder tut Rehm macht es schon mal nicht. 1
Desmo Topschi Geschrieben 12. Januar Geschrieben 12. Januar Gilt diese Haftpflicht Pflicht nur für D oder auch im Ausland?
UweHD Geschrieben 12. Januar Autor Geschrieben 12. Januar vor 57 Minuten schrieb Desmo Topschi: Gilt diese Haftpflicht Pflicht nur für D oder auch im Ausland? Die Verpflichtung ist angeblich die Umsetzung von EU Recht in nationale Vorgaben. Man muss sicher für jedes Land prüfen, ob das schon umgesetzt wurde oder nicht. In D wurde das Mitte 2024 umgesetzt.
maddin Geschrieben Mittwoch um 10:34 Geschrieben Mittwoch um 10:34 (bearbeitet) Am 4.1.2025 um 18:00 schrieb UweHD: Zu 2: Wenn jeder einen Haftungsverzicht der Teilnehmer untereinander (wichtig!) unterschreibt, dann bist du zumindest schon mal aus der Haftung raus. Ohne Versicherung war das für mich immer eine Grundvoraussetzung der Teilnahme, alles andere ist ein unkalkulierbares Risiko. Aber auch hier stellt sich neuerdings die Frage nach der Gültigkeit des §5d, denn der schreibt in so einem Fall den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend vor - falls er denn auch für Trackdays gilt (was ich hier ja gerne mal geklärt sehen würde) Erst mal danke für das Thema. ein Haftungsverzicht hat Einschränkungen, du bist gerade wenn Personenschäden entstehen eben NICHT RAUS. Dann kommt Polizei etc. dazu. Der Verzicht regelt eher die kleinen Dinge - du wirst abgeschossen, wer hat wirklich schuld / trägt die Materialkosten. Also etwas das keiner mal eben klären kann, ohne die Strecke zu sperren etc. Also die teuren Sachen können noch zutreffen. Welche Versicherung greift dann? Kann ich belangt werden, wenn ich in einen Sturz verwickelt werde, bei dem der andere sich verletzt? Folgekosten sind ja nicht ohne... kläre gerade mit der LVM ob die Private Haftpflichtversicherung greift, da mein Mopped ja nicht angemeldet ist... Bearbeitet Mittwoch um 10:41 von maddin
Switch-it Geschrieben Mittwoch um 10:57 Geschrieben Mittwoch um 10:57 Das Tema wird im R4F Forum auch diskutiert und ergab folgendes: Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor - Seite 20 - racing4fun.de
maddin Geschrieben Mittwoch um 11:13 Geschrieben Mittwoch um 11:13 Hab mir das vom DSMB nochmal durchgelesen. Also die Veränderung der Versicherungsgesellschaften, die eine Haftpflicht für Fahrzeuge auf einer Rennstrecke ausschließen muss nun aufgefangen werden. Das macht meist der Veranstalter, der es für die Teilnehmer mit abschließen darf. Bleibt die Frage wer bei Personenschäden haftet - der Fahrer oder Veranstalter? Am 4.1.2025 um 17:48 schrieb Duc73: Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen
UweHD Geschrieben Mittwoch um 11:36 Autor Geschrieben Mittwoch um 11:36 vor 20 Minuten schrieb maddin: Bleibt die Frage wer bei Personenschäden haftet - der Fahrer oder Veranstalter? Haftung geht streng nach BGB, also immer der Verursacher. Auf dem Track ist das dann quasi immer der Fahrer, bei technischen Defekten auch schon mal der Eigentümer des Fahrzeugs etc. Der Veranstalter haftet nur, wenn er seine Pflichten verletzt und z.B. unzureichende Streckensicherung bereitstellt und das ursächlich für den Schaden war
UweHD Geschrieben Mittwoch um 11:40 Autor Geschrieben Mittwoch um 11:40 vor einer Stunde schrieb maddin: Erst mal danke für das Thema. ein Haftungsverzicht hat Einschränkungen, du bist gerade wenn Personenschäden entstehen eben NICHT RAUS. Doch, aus der zivilrechtlichen Haftung ggü. der Person bist du raus, wenn der Haftungsverzicht rechtssicher ausgeführt ist. Auf diesem Modell basiert quasi der gesamte behördlich genehmigte Motorsport in D. Ich spreche da aus Erfahrung. Der Haftungsverzicht schützt dich allerdings nicht gegen eine Strafanzeige seitens der Staatsanwaltschaft, die im Regelfall bei tödlichen Unfällen auf der Rennstrecke erfolgt (Verdacht auf fahrlässige Tötung, etc.)
maddin Geschrieben Mittwoch um 12:12 Geschrieben Mittwoch um 12:12 vor 25 Minuten schrieb UweHD: Doch, aus der zivilrechtlichen Haftung ggü. der Person bist du raus, wenn der Haftungsverzicht rechtssicher ausgeführt ist. Auf diesem Modell basiert quasi der gesamte behördlich genehmigte Motorsport in D. Ich spreche da aus Erfahrung. Der Haftungsverzicht schützt dich allerdings nicht gegen eine Strafanzeige seitens der Staatsanwaltschaft, die im Regelfall bei tödlichen Unfällen auf der Rennstrecke erfolgt (Verdacht auf fahrlässige Tötung, etc.) Sicher das es "nur" um Todesfälle geht? der Verzicht betrifft ja auch Verletzung des Körpers + Gesundheit. also nicht nur Leben. Die meisten Stürze sind ja selbst verursacht. in den 2 - 3 Todesfällen die ich erleben musste auch, also Herzinfarkt, oder Fahrfehler... Weiss aber nicht wie das beim Crash ist. Da es ja keine Regeln gibt (rechtsfahrgebot etc.) stellt sich auch nicht die Schuldfrage - oder? Vorsätzlichkeit wie Alkohol klar aussen vor.
UweHD Geschrieben Mittwoch um 13:52 Autor Geschrieben Mittwoch um 13:52 vor einer Stunde schrieb maddin: Sicher das es "nur" um Todesfälle geht? *** Weiss aber nicht wie das beim Crash ist. Da es ja keine Regeln gibt (rechtsfahrgebot etc.) stellt sich auch nicht die Schuldfrage - oder? Vorsätzlichkeit wie Alkohol klar aussen vor. Ich habe es bei DMSB Veranstaltungen nur so erlebt, dass bei einem Todesfall die Polizei ermittelte und die Staatsanwaltschaft tätig wurde. Bei Sachschäden und/oder Verletzungen wäre mir kein Fall bekannt. *** Eine zivilrechtliche Schuldfrage stellt sich spätestens dann, wenn ein Teilnehmer gegen einen anderen auf Schadensersatz klagt. Der Weg steht jedem frei, und ist bei Rennunfällen sicherlich immer ein Problem der Beweisbarkeit. Bei einem Sturz auf Öl oder Wasser eines anderen Teilnehmers ist es aber ziemlich eindeutig und könnte für den Pechvogel mit Motorplatzer schnell ziemlich teuer werden wenn da 3-4 Nachfolgende stürzen und sich noch verletzen. Das wäre dann der Sachschaden, Krankenhauskosten, Verdienstausfall, etc. Um so etwas zu vermeiden, ist ein gegenseitiger Haftungsverzicht eigentlich unverzichtbar, wenn man ein unversichertes Fahrzeug nutzt. Die Privathaftpflicht zahlt in solchen Fällen nicht.
Desmo Topschi Geschrieben Mittwoch um 14:35 Geschrieben Mittwoch um 14:35 vor 34 Minuten schrieb UweHD: gegenseitiger Haftungsverzicht Stellt sich die Frage in wie weit so ein gegenseitiger Haftungsverzicht rechtlich Haltbar ist". Papier ist geduldig.
UweHD Geschrieben Mittwoch um 14:54 Autor Geschrieben Mittwoch um 14:54 vor 11 Minuten schrieb Desmo Topschi: Stellt sich die Frage in wie weit so ein gegenseitiger Haftungsverzicht rechtlich Haltbar ist". Papier ist geduldig. Ich habe mal in eine der Nennungen geschaut, die ich für Rundstrecken-Challenge Nürburgring abgegeben hatte. Da sah der Haftungsverzicht so aus, und wurde meines Wissens bisher noch niemals erfolgreich angefochten (wesentliche in Fettschrift). Ist aber schon ca. 10 Jahre alt. **** Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit der Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisatoren des DMSB, die DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, die ADAC-Gaue, den Promotor/Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, den/die eigenen Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber/n, Fahrer/n und Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Rennwettbewerben (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Rennen), beim Slalom im Zusammenhang mit Training und Wertungslauf/-läufen, bei Rallyewettbewerben verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Wertungsprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungs- und Besichtigungsfahrt/en entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Fahrer/Beifahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen- Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, Sportkommissar, Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport und dem Gothaer-Schadensbüro. Ich erkenne hiermit die DMSB Lizenzbestimmungen vorbehaltlos an.
Desmo Topschi Geschrieben Mittwoch um 21:19 Geschrieben Mittwoch um 21:19 Ob das nun auch für nicht DOSB, DMSB Veransztaltungen wie ein ordinärer Trackday gilt?
Duc73 Geschrieben Donnerstag um 12:51 Geschrieben Donnerstag um 12:51 Am 15.1.2025 um 12:13 schrieb maddin: Hab mir das vom DSMB nochmal durchgelesen. Also die Veränderung der Versicherungsgesellschaften, die eine Haftpflicht für Fahrzeuge auf einer Rennstrecke ausschließen muss nun aufgefangen werden. Das macht meist der Veranstalter, der es für die Teilnehmer mit abschließen darf. Bleibt die Frage wer bei Personenschäden haftet - der Fahrer oder Veranstalter? Hatte ja bei Hafeneger direkt angefragt. Nun haben sie es in ihrer AGB ausführlich beschrieben. Das Sie als Veranstalter eine Versicherung dazu haben und wir damit geschützt sind. Vorsatz ist natürlich nicht abgedeckt. 1
UweHD Geschrieben Donnerstag um 13:36 Autor Geschrieben Donnerstag um 13:36 vor 29 Minuten schrieb Duc73: Das Sie als Veranstalter eine Versicherung dazu haben und wir damit geschützt sind. Vorsatz ist natürlich nicht abgedeckt. Wichtig dabei zu wissen: Die neuerdings gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht nach §5d tritt für Schäden ggü. Dritten ein, nicht aber bei Ansprüchen der Teilnehmer untereinander. Wenn Hafenegger jetzt also nach der neuesten Rechtslage eine erweiterte Veranstalter-Versicherung abschließt, dann ist man als Teilnehmer aus Sicht der Versicherungspflicht sauber, verliert aber (bei einem angemeldeten Moped) neuerdings i.d.R. den Schutz über die eigene Haftpflichtversicherung und müsste bei Schadenersatzansprüchen anderer Teilnehmer diese u.U. aus der eigenen Tasche decken. Nach meinem Verständnis kann man das Problem nur mit einem Haftungsverzicht der Teilnehmer untereinander lösen. Der Haftungsverzicht kann wohl auch als konkludent angenommen werden, wie dieses Urteil des BGH aus 2008 zeigt. Leider war das Thema schon immer sehr komplex und wurde durch die Gesetzesänderung noch einmal verschärft. Die Veranstalter kehren die Stolpersteine gerne mal unter den Tisch, da sie es nicht nicht direkt betrifft. Mein persönliches Fazit aus meiner Recherche der letzten Wochen: Motorsportveranstaltungen und Trackdays werde ich auch bei angemeldetem Fahrzeug nur noch bei Haftungsverzicht der Teilnehmer oder mit persönlicher Rennhaftpflicht machen.
ducatist Geschrieben Donnerstag um 14:00 Geschrieben Donnerstag um 14:00 vor 20 Minuten schrieb UweHD: Mein persönliches Fazit aus meiner Recherche der letzten Wochen: Motorsportveranstaltungen und Trackdays werde ich auch bei angemeldetem Fahrzeug nur noch bei Haftungsverzicht der Teilnehmer oder mit persönlicher Rennhaftpflicht machen. Das ist richtig. Ich hatte in den letzten Jahrzehnten aber auch keinen Veranstalter, wo man ohne Haftungsverzicht auf die Strecke gekommen wäre. Gab es das mal irgendwo? Ralf
UweHD Geschrieben Donnerstag um 14:25 Autor Geschrieben Donnerstag um 14:25 vor 23 Minuten schrieb ducatist: Das ist richtig. Ich hatte in den letzten Jahrzehnten aber auch keinen Veranstalter, wo man ohne Haftungsverzicht auf die Strecke gekommen wäre. Gab es das mal irgendwo? Ich kenne das nur von der 4-Rad Fraktion, und da waren Trackdays ohne Haftungsverzicht (der Teilnehmer untereinander!) eher die Regel als die Ausnahme. Beispiel: Pistenclub.
Duc73 Geschrieben Donnerstag um 17:07 Geschrieben Donnerstag um 17:07 vor 3 Stunden schrieb UweHD: Wichtig dabei zu wissen: Die neuerdings gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht nach §5d tritt für Schäden ggü. Dritten ein, nicht aber bei Ansprüchen der Teilnehmer untereinander. Wenn Hafenegger jetzt also nach der neuesten Rechtslage eine erweiterte Veranstalter-Versicherung abschließt, dann ist man als Teilnehmer aus Sicht der Versicherungspflicht sauber, verliert aber (bei einem angemeldeten Moped) neuerdings i.d.R. den Schutz über die eigene Haftpflichtversicherung und müsste bei Schadenersatzansprüchen anderer Teilnehmer diese u.U. aus der eigenen Tasche decken. Nach meinem Verständnis kann man das Problem nur mit einem Haftungsverzicht der Teilnehmer untereinander lösen. Der Haftungsverzicht kann wohl auch als konkludent angenommen werden, wie dieses Urteil des BGH aus 2008 zeigt. Leider war das Thema schon immer sehr komplex und wurde durch die Gesetzesänderung noch einmal verschärft. Die Veranstalter kehren die Stolpersteine gerne mal unter den Tisch, da sie es nicht nicht direkt betrifft. Mein persönliches Fazit aus meiner Recherche der letzten Wochen: Motorsportveranstaltungen und Trackdays werde ich auch bei angemeldetem Fahrzeug nur noch bei Haftungsverzicht der Teilnehmer oder mit persönlicher Rennhaftpflicht machen. Ich verstehe es so: Egal ob angemeldet oder nicht muss auf Trackdays oder ähnlichem eine Haftpflicht her. Bei angemeldeten schließt ja meist die eigene Versicherung solche Veranstaltungen aus und somit bist über §5d Versicherungspflichtig. Was in diesem Fall der Veranstalter für die Teilnehmer abschließt, zusätzlich zum Haftungsausschluss.
maddin Geschrieben Freitag um 06:39 Geschrieben Freitag um 06:39 die Frage ist dabei: wenn Teilnehmer untereinander Ansprüche stellen, auf welcher Rechtsgrundlage? StVO gilt ja nicht. Damit bei einem Crash auch kein "Regelverstoß" Was ist dann z.B. Rücksichtsloses Verhalten/Überholen? Wenn die Rennkommissare mit 1.000 Bildern bei der Moto GP versagen, wie sollte das auf Trackdays gelingen? Dadurch ist mir klar geworden - Ausser Alkohol / Drogen / oder offen ausgesprochene Ansage: den Räum ich jetzt ab, ist es mindestens 50/50 Teilschuld und nichts vom anderen zu holen.
bu2tler Geschrieben Freitag um 07:49 Geschrieben Freitag um 07:49 (bearbeitet) Bewerten muss es jeder für sich. Gleichwohl kommt man m.E. nicht umhin, den Haftungsverzicht und die AGB des jeweiligen Veranstalters zu lesen. So ist bei einem hier bereits genannten Anbieter der Haftungsverzicht (Leben, Körper, Gesundheit) auf einfache (nicht grobe) Fahrlässigkeit begrenzt. Das eröffnet Möglichkeiten. Bearbeitet Freitag um 07:49 von bu2tler
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