ducster Geschrieben 17. November 2024 Geschrieben 17. November 2024 Hallo zusammen, ich habe Post von meiner KFZ-Versicherung bekommen, in der auf eine Anpassung der Versicherungsbedingungen bzgl. Notwendigkeit einer zusätzlichen Motorsport Haftpflichtversicherung für Rennen, Trainings, etc. hingewiesen wird. Meine Recherchen haben ergeben, dass diese Neuregelung am 17.4.24 gesetzlich in Kraft getreten ist. Laut Gesetzestext kann diese Versicherung auch vom Veranstalter abgeschlossen werden. https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__5d.html Hier noch ein informativer Artikel aus der Enduroszene: https://www.enduro.de/motorsporthaftpflichtversicherung-pflicht-fuer-alle-fragen-und-antworten-zum-thema-86548/ Wisst ihr wie die Veranstalter aktuell damit umgehen? Mir ist dieses Jahr zumindest nicht aufgefallen, dass irgendein Veranstalter den Abschluss so einer Versicherung vom Teilnehmer forderte.
9to10 Geschrieben 17. November 2024 Geschrieben 17. November 2024 vor 18 Minuten schrieb ducster: Wisst ihr wie die Veranstalter aktuell damit umgehen? Ganz einfach. Du unterschreibst einen Haftungsverzicht.
ducster Geschrieben 17. November 2024 Autor Geschrieben 17. November 2024 vor 36 Minuten schrieb 9to10: Ganz einfach. Du unterschreibst einen Haftungsverzicht. Du meinst man kann sich mit einem Haftungsverzicht von einer gesetzlichen Versicherungspflicht befreien? Das bezweifle ich. Zumal bei den Haftungsverzichten häufig Ausnahmen für „Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei Vorsatz“ enthalten sind.
bob748 Geschrieben 17. November 2024 Geschrieben 17. November 2024 Im Vereinssport ist eine Versicherung schon lange Pflicht. Zahlt der Verein. Die ist allerdings nur für bleibende Schäden usw. Die Arztkosten trägt man selbst. Vielleicht ist das da so ähnlich.
9to10 Geschrieben 17. November 2024 Geschrieben 17. November 2024 vor 1 Stunde schrieb ducster: Du meinst man kann sich mit einem Haftungsverzicht von einer gesetzlichen Versicherungspflicht befreien? Das bezweifle ich. Zumal bei den Haftungsverzichten häufig Ausnahmen für „Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei Vorsatz“ enthalten sind. Du dich nicht, aber der Veranstalter. Das war deine Frage - wie geht der Veranstalter damit um.
ducster Geschrieben 18. November 2024 Autor Geschrieben 18. November 2024 vor 10 Stunden schrieb 9to10: Du dich nicht, aber der Veranstalter. Das war deine Frage - wie geht der Veranstalter damit um. OK, von mir aus. Und wie gehst du damit um?
9to10 Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 Grobe Fahrlässigkeit kann der Veranstalter nicht ausschließen. Da greift im Zweifel seine Versicherung. Ansonsten ist das in meiner Privat-Haftpflicht mit abgedeckt. Funktioniert aber nur, wenn keine anderweitige Versicherungspflicht besteht oder das Bike ausschließlich in einem nicht öffentlichen Raum bewegt wird. Das ist aber in jeder Versicherung anders. Meist gibt es eine Ausschlussklausel mit "Erziehung von Höchstgeschwindigkeit". Wenn die eigene es nicht deckt, dann eine spezielle Teilnehmerhaftpflicht abschließen, z.B. bei Rennkasko.de oder raceinc.de oder Claus Fischer. Die Versicherung ist aber immer die Gleiche (und die Kosten - 500 EUR/ Jahr)
UweHD Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 Aus meiner Zeit im FIA/DMSB-geregelten Tourenwagensport kenne ich das so, dass man als Teilnehmer einen Haftungsverzicht untereinander unterschreibt. Damit können keine Ansprüche gegen einen anderen Teilnehmer oder den Veranstalter gestellt werden, wenn man durch dessen Verschulden einen Sach- oder Vermögensschaden erleidet oder verletzt wird. Kurz gesagt umfasst das i.d.R. den klassischen "Rennunfall", aber auch Schäden druch Abflug auf Ölspuren etc. Ausgenommen davon ist lediglich Vorsatz des Verursachers. Versichert war bis dato lediglich der Veranstalter. Neu ab April ist jetzt, dass auch jeder Teilnehmer kraft Gesetz versichert sein muss, egal ob Haftungsverzicht besteht oder nicht (siehe Link). Das wird im Regelfall druch den Veranstalter abgedeckt. Individuelle Motorsport-Haftpflichtversicherungen waren in der Vergangeheit unüblich und immens teuer. Das wird sich auch wohl nicht geändert haben.
UweHD Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 (bearbeitet) vor 8 Minuten schrieb 9to10: Meist gibt es eine Ausschlussklausel mit "Erziehung von Höchstgeschwindigkeit" Ich kenne keine Privathaftpflicht, die Schäden inkludiert, die von einer dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegenden Handlung verursacht werden (z.B. das Führen eines Modfellflugzeuges, etc.). Und genau das ist jetzt seit April 2024 der Fall in Bezug auf Motorsport. Schau deinen Vertrag bitte nach dieser Klausel genau durch bevor du dich evtl. in falscher Sicherheit wiegst. Bearbeitet 18. November 2024 von UweHD
9to10 Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 vor 1 Stunde schrieb UweHD: Das wird im Regelfall druch den Veranstalter abgedeckt Dann nenne mir konkret einen Veranstalter, der das abdeckt. Die schliessen dieses doch weiterhin aus, ergo bist du in der Pflicht dich selbst darum zu kümmern
9to10 Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 vor 1 Stunde schrieb UweHD: Individuelle Motorsport-Haftpflichtversicherungen waren in der Vergangeheit unüblich und immens teuer. Habe ich geschrieben, wo du die buchen könntest. Ich kann es aber auch direkt verlinken rennkaso.de
UweHD Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 (bearbeitet) vor 12 Minuten schrieb 9to10: Dann nenne mir konkret einen Veranstalter, der das abdeckt. Die schliessen dieses doch weiterhin aus, ergo bist du in der Pflicht dich selbst darum zu kümmern Da ich in meiner aktiven Zeit selber (Auto-)Motorsportveranstaltungen mit ausgerichtet habe, kann ich dir sagen, dass bereits damals (vor 15-20 Jahren) eine Veranstalter-Haftpflicht obligatorisch war. Diese deckte jedoch nur Ansprüche gegen den Veranstalter ab, nicht die der Teilnehmer untereinander. Da die Beispiele haben wolltest: ADAC Nürburgring Langstrecken Serie und Rundstrecken Challenge Nürburgring. Zum Thema dass die erweiterte Haftpflicht i.d.R. vom Veranstalter direkt gewährleistet werden sollte, siehe den Link zum DMSB, Zitat: "Die Veranstalter von Motorsportevents müssen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz in ihre Haftpflichtversicherung einbezogen wird. Der DMSB wird zeitnah eine Anpassung seiner Vorgaben an die Veranstalterhaftpflichtversicherung veröffentlichen." https://www.dmsb.de/de/news/neue-gesetzgebung-zur-kfz-haftpflichtversicherung-und-motorsport Bearbeitet 18. November 2024 von UweHD
UweHD Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 (bearbeitet) vor 26 Minuten schrieb 9to10: Habe ich geschrieben, wo du die buchen könntest. Ich kann es aber auch direkt verlinken rennkaso.de https://www.rennkasko.de kenne ich gut. Die bieten aber m.W. keine individuelle Rennhaftpflicht (also auf die Person des Fahrers bezogen) an, sondern nur eine Veranstalterhaftpflicht sowie eine Rennkasko bezogen auf das Fahrzeug. Aber möglicherweise haben sie das Angebot ja erweiter, auf der Webseite sehe ich es zumindest ad hoc nicht. Kurz zum Hintergrund der Gesetzesänderung: Seit April 2024 ist jeder Teilnehmer einer Motorsportveranstaltung gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben, wenn er an einer motorsportlichen Veranstaltung teilnimmt. Das war vorher nicht der Fall und auch im Normalfall nicht notwendig, weil man ja im Motorsport (nicht Trackdays!) grundsätzlich unter Haftungsverzicht fährt. Es gibt aber Ausnahmen, wo Teilnehmer auch Dritte Personen ohne Haftungsverzicht schädigen können, siehe den Fall Mardenborough in der VLN mit einem getöteten Zuschauer. Oder den Millionenschaden an der Nordschleife aufgrund eines aufgerissenen Dieseltanks eines BMW 1'ers kurz vor dem Brünnchen im Zeittraining. Wie diese Fälle reguliert wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Meine Erfahrung bezieht sich jetzt natürlich nur auf den FIA/DMSB-geregelten Automobilrennsport. Da der Gesetzgeber aber keinen Unterschied zwischen 2 oder 4 Rädern macht, wird die Haftpflicht für den Motorradsport reguliert unter dem Dach der FIM sicher ebenso relevant sein. Bearbeitet 18. November 2024 von UweHD
9to10 Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 vor 12 Minuten schrieb UweHD: Da ich in meiner aktiven Zeit selber (Auto-)Motorsportveranstaltungen mit ausgerichtet habe, kann ich dir sagen, dass bereits damals (vor 15-20 Jahren) eine Veranstalter-Haftpflicht obligatorisch war. Diese deckte jedoch nur Ansprüche gegen den Veranstalter ab, nicht die der Teilnehmer untereinander. Da die Beispiele haben wolltest: ADAC Nürburgring Langstrecken Serie und Rundstrecken Challenge Nürburgring. Zum Thema dass die erweiterte Haftpflicht i.d.R. vom Veranstalter direkt gewährleistet werden sollte, siehe den Link zum DMSB, Zitat: "Die Veranstalter von Motorsportevents müssen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz in ihre Haftpflichtversicherung einbezogen wird. Der DMSB wird zeitnah eine Anpassung seiner Vorgaben an die Veranstalterhaftpflichtversicherung veröffentlichen." https://www.dmsb.de/de/news/neue-gesetzgebung-zur-kfz-haftpflichtversicherung-und-motorsport Das gilt doch nicht für profane Rennstreckentrainings an denen wir teilnehmen. Ja, bei einer "echten" Motorsportveranstaltung.
9to10 Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 vor 8 Minuten schrieb UweHD: https://www.rennkasko.de kenne ich gut. Die bieten aber m.W. keine individuelle Rennhaftpflicht (also auf die Person des Fahrers bezogen) an, sondern nur eine Veranstalterhaftpflicht sowie eine Rennkasko bezogen auf das Fahrzeug. Aber möglicherweise haben sie das Angebot ja erweiter, auf der Webseite sehe ich es zumindest ad hoc nicht. Kurz zum Hintergund der Gesetzesänderung: Seit April 2024 ist jeder Teilnehmer einer Motorsportveranstaltung gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben, wenn er an einer motorsportlichen Veranstaltung teilnimmt. Das war vorher nicht der Fall und auch im Normalfall nicht notwendig, weil man ja im Motorsport (nicht Trackdays!) grundsätzlich unter Haftungsverzicht fährt. Es gibt aber Ausnahmen, wo Teilnehmer auch Dritte Personen ohne Haftungsverzicht schädigen können, siehe den Fall Maddenborough in der VLN mit einem getöteten Zuschauer. Oder den Millionenschaden an der Nordschleife aufgrund eines aufgerissenen Dieseltanks eines BMW 1'ers kurz vor dem Brünnchen im Zeittraining. Wie diese Fälle reguliert wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Sag mal, ich spreche doch jetzt keine Fremdsprache und der Link führt sogar zum PDF. Mehr kann ich jetzt auch nicht tun 🤷♂️
UweHD Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 Gerade eben schrieb 9to10: Das gilt doch nicht für profane Rennstreckentrainings an denen wir teilnehmen. Ja, bei einer "echten" Motorsportveranstaltung. Der Gesetzgeber kennt in der StVO nur die Definition "Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" wenn es eine offizielle Zeitnahme gibt. Das ist dann ein "Rennen". Das gilt dann für einen Formel 1 Grand Prix ebenso wie für eine lokale Amateurveranstaltung. Herauswinden kann man sich da als Veranstalter nur, indem man explizit keine Zeiten nimmt und das Ganze als "Training zur Verbesserung der Fahrtechnik" etc. etc. deklariert
UweHD Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 (bearbeitet) vor 3 Minuten schrieb 9to10: Sag mal, ich spreche doch jetzt keine Fremdsprache und der Link führt sogar zum PDF. Mehr kann ich jetzt auch nicht tun 🤷♂️ Sorry, habe den Link vorhin nicht gesehen. Das Angebot kannte ich noch nicht - danke für's Verlinken! Auf der Webseite über das Menü findet man das unter "Veranstaltung versichern" - das hat mich verwirrt 🙂 https://www.rennkasko.de/de/ueber-uns/formulare/ Bearbeitet 18. November 2024 von UweHD
9to10 Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 vor 3 Minuten schrieb UweHD: Der Gesetzgeber kennt in der StVO nur die Definition "Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" wenn es eine offizielle Zeitnahme gibt. Das ist dann ein "Rennen". Das gilt dann für einen Formel 1 Grand Prix ebenso wie für eine lokale Amateurveranstaltung. Herauswinden kann man sich da als Veranstalter nur, indem man explizit keine Zeiten nimmt und das Ganze als "Training zur Verbesserung der Fahrtechnik" etc. etc. deklariert Ich glaube, wir reden ein wenig aneinander vorbei. Zur Sicherheit müsste man den jeweiligen Veranstalter eines "Renntrainings" (nur über dieses rede ich) fragen
UweHD Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 vor 1 Minute schrieb 9to10: Ich glaube, wir reden ein wenig aneinander vorbei. Zur Sicherheit müsste man den jeweiligen Veranstalter eines "Renntrainings" (nur über dieses rede ich) fragen Kann sein. Ich spreche von Motorsport, weil das auch der Titel dieses Threads ist: "Pflicht für Motorsport Haftpflichtversicherung seit 17.4.24". Motorsport beginnt da, wo das Fahrsicherheitstraining endet, und das definiert der Gesetzgeber mit dem Begriff "Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten". Sollte man also an einem Renntraining mit offizieller Zeitnahme teilnehmen, dann bewegt man sich seit April 2024 ohne Haftpflichtversicherung auf dünnem Eis (und vorher auch schon, sollte es keinen wirksamen Haftungsverzicht unter den Teilnehmern geben. Ich habe aus diesem Grund Veranstaltungen ohne Haftungsverzicht immer gemieden, wenn ich mit dem Rennfahrzeug ohne Versicherung unterwegs war)
9to10 Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 Ich bin kein Jurist. Was ist eine "offizielle Zeitnahme"?
UweHD Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 vor 5 Minuten schrieb 9to10: Ich bin kein Jurist. Was ist eine "offizielle Zeitnahme"? Jurist bin ich auch nicht 🙂 aber für mich beginnt eine offizielle Zeitnahme, wenn der Veranstalter Transponder ausgibt und nach dem Lauf die Zeiten offen aushängt. Persönliche, individuelle Zeitnahme z.B. via GPS zähle ich nicht dazu (und kann ja auch niemand beweisen)
9to10 Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 So würde ich es auch interpretieren. Das war ja gewissermaßen immer die Abgrenzung von D4U zu Renntrainings-Veranstaltern.
Desmopatrick1199 Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 vor 5 Minuten schrieb UweHD: aber für mich beginnt eine offizielle Zeitnahme, wenn der Veranstalter Transponder ausgibt und nach dem Lauf die Zeiten offen aushängt. Wäre aber auch für die Veranstalter eine "Grauzone", einfach keine Zeiten offen aushängen und/oder über Apps mit Zugang machen, dann wäre es keine "offizielle Zeitnahme", oder sehe ich das falsch?
9to10 Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 ich würde es enger auslegen. Sobald vom Veranstalter Zeiten über eine zentrale Zeitmessung erfasst werden.
maddin Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 vor 7 Minuten schrieb 9to10: So würde ich es auch interpretieren. Das war ja gewissermaßen immer die Abgrenzung von D4U zu Renntrainings-Veranstaltern. da es hier viele nicht klar definierte Veranstaltungen gab, gehen die Versicherer dazu über, "befahren einer Rennstrecke" auszuschließen. Dann ist es egal, ob mit oder ohne Zeitmessung etc.
UweHD Geschrieben 18. November 2024 Geschrieben 18. November 2024 (bearbeitet) vor 30 Minuten schrieb maddin: da es hier viele nicht klar definierte Veranstaltungen gab, gehen die Versicherer dazu über, "befahren einer Rennstrecke" auszuschließen. Dann ist es egal, ob mit oder ohne Zeitmessung etc. Einmal das, und bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (gibt's ja auch höufiger) bestand das Problem der persönlichen Haftung sowieso schon immer. Beispiel: Dir platzt der Motor an Ende der Start-Ziel-Geraden in Hockenheim. Nachfolgende Fahrzeuge crashen, Fahrer verletzen sich schwer, hoher Sachschaden. Hier ist der Verursacher eindeutig, und das BGB sieht den Verursacher eines Schadens grundsätzlich in der Pflicht zum Schadensersatz gegenüber dem Geschädigten. Ich kenne Fälle, in denen so ganze Existenzen den Bach runtergingen. Sollte jemand dabei zu Tode kommen, ermittelt auch grundsätzlich die Staatsanwaltschaft und zieht z.B. das Fahrzeug ein. Wenn dann z.B. Fahrlässigkeiten bei Aufbau oder Wartung des Fahrzeuges zu Tage kommen sollten, steht man mit einem Bein im Knast. Sogar dann, wenn man nur "erheblich zu schnell" fuhr (im Rennen!). Meistens verliefen solche Anklagen im Sande, aber nur, wenn alles wasserdicht war wie z.B. in St. Agatha: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Todesfahrt-in-St-Agatha-Kein-Prozess-gegen-Rennfahrer;art4,344722 Bearbeitet 18. November 2024 von UweHD
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