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Geschrieben

Hallo zusammen,

hat von euch jemand Erfahrung mit durchsichtigen Kupplungsdeckln für die SFV4? Ich konnte bisher auf keiner Zubehörseite was von ner ABE oder Ähnlichem lesen… ich möchte so n auffälliges Bauteil nur ungern ohne ABE fahren. An die von euch, die eine solche Abdeckung haben, wie sind eure Erfahrungen? Bleibt alles dicht usw.?

LG,

Viking

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Stephan:

Naja das ist n Anbauteil welches nicht von Ducati selbst kommt, also brauch ich ne ABE dafür oder nicht? Ich dachte eigentlich immer, dass ich für alles, was ich nicht vom Motorradhersteller dran schraub ne ABE brauche? 🤔

++


Geschrieben

Jaaaaaa theoretisch vielleicht schon aber was soll an so einem Teil genehmigungspflichtig bzw. Für was brauch ich da ne Betriebserlaubnis ? Was soll da passieren wenn‘s sauber montiert und dicht ist ? Also mit sowas kann man ruhig schlafen. Ist doch wie bei den Carbonteile, die wenigsten haben ne ABE, nicht mal die schweineteueren von Ducati Performance. ABE wenn’s angebracht ist wie Bremsen,Fahrwerk,Auspuff, Spiegel etc.ect. Aber für sowas ? Lassen wir mal die Kirche im Dorf 😉

++












Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb _roumeen:

Wiso braucht man dann für die Fussrasten eine ABE ? 

 

Für die Rasten selber glaube ich nicht. Wäre mir neu. Aber für eine komplette Rastenanlage schon. Erschließt sich mir aber auch nicht. 🤔

++


Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb _roumeen:

Wiso braucht man dann für die Fussrasten eine ABE ? 

 

Na die Fußrastenanlage ist denke ich ein Sicherheitsrelevantes Bauteil welches die Fahrtüchtigkeit des Motorrads erheblich einschränken kann bzw. Bei mangelnder Qualität Verletzungspotential birgt. Deshalb dachte/denke ich ja auch, dass auch für den Kupplungsdeckel + Motorabdeckung eine ABE benötigt werden sollte, da ich mir kein vorstellen kann, dass ein solches Bauteil ohne weiteres in D getauscht werden darf.

 

LG,

Viking

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Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb TheVikingGer:

(...) da ich mir kein vorstellen kann, dass ein solches Bauteil ohne weiteres in D getauscht werden darf.

Dass lass es doch einfach. Es wurde ja alles gesagt :D

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb TheVikingGer:

Na die Fußrastenanlage ist denke ich ein Sicherheitsrelevantes Bauteil welches die Fahrtüchtigkeit des Motorrads erheblich einschränken kann bzw. Bei mangelnder Qualität Verletzungspotential birgt. Deshalb dachte/denke ich ja auch, dass auch für den Kupplungsdeckel + Motorabdeckung eine ABE benötigt werden sollte, da ich mir kein vorstellen kann, dass ein solches Bauteil ohne weiteres in D getauscht werden darf.

LG,

Viking

Ja nein... Es gibt tatsächlich Teile die man in Deutschland am Motorrad verändern / umbauen darf ohne das es einer Begutachtung/Eintragung oder fahrzeugbezogenen ABE bedarf. Dazu gehören z. B. Leuchten, Blinker, Schalter und so weiter (solange die geltenden Vorschriften für den Anbau eingehalten werden und die angebauten Teile das erforderliche Prüfzeichen haben), Kennzeichenhalter, Sitzbänke (solange sich nicht die Anzahl der Sitzplätze ändert), Radabdeckungen / Kotflügel (wieder solange die Vorschriften....usw.) und sogar Anzeigeinstrumente / Tachos (der Tacho muss natürlich innerhalb der geforderten Toleranzen anzeigen und muss auch bei Dunkelheit ablesbar sein also eine Beleuchtung haben). Kupplungsdeckel kann man da mit einrechnen solange sie das Geräuschverhalten nicht negativ beeinflussen oder eine Verletzungsgefahr darstellen können wie offene Deckel bei Trockenkupplungen. Diese Aufzählung ist sicher nicht vollständig.

Mag sein dass sich das in den kommenden Jahren noch in Richtung stärkere Reglementierung ändert aber im Moment jedenfalls ist das noch so.

Kai

Bearbeitet von lunschi
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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb lunschi:

Ja nein... Es gibt tatsächlich Teile die man in Deutschland am Motorrad verändern / umbauen darf ohne das es einer Begutachtung/Eintragung oder fahrzeugbezogenen ABE bedarf. Dazu gehören z. B. Leuchten, Blinker, Schalter und so weiter (solange die geltenden Vorschriften für den Anbau eingehalten werden und die angebauten Teile das erforderliche Prüfzeichen haben), Kennzeichenhalter, Sitzbänke (solange sich nicht die Anzahl der Sitzplätze ändert), Radabdeckungen / Kotflügel (wieder solange die Vorschriften....usw.) und sogar Anzeigeinstrumente / Tachos (der Tacho muss natürlich innerhalb der geforderten Toleranzen anzeigen und muss auch bei Dunkelheit ablesbar sein also eine Beleuchtung haben). Kupplungsdeckel kann man da mit einrechnen solange sie das Geräuschverhalten nicht negativ beeinflussen oder eine Verletzungsgefahr darstellen können wie offene Deckel bei Trockenkupplungen. Diese Aufzählung ist sicher nicht vollständig.

Mag sein dass sich das in den kommenden Jahren noch in Richtung stärkere Reglementierung ändert aber im Moment jedenfalls ist das noch so.

Kai

Wow, vielen Dank Kai!
 

Nach so einer Antwort hab ich gesucht! Damit wär die Sache dann auch geklärt. Deine Erklärung ist schlüssig und du scheinst wohl in dem Bereich auch über etwas Fachwissen zu verfügen. 
 

Danke!

LG,

Viking

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