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Welche Felgen bekommen eine Zulassung


DucRS

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bin auf der Suche nach einen Satz Felgen. Mir gefallen sehr die OZ Gass und aber auch die BST Carbon Felgen. Keine von beiden haben ein Gutachten für den TÜV und können damit nicbt eingetragen werden.

Welche Felgen vom Zubehör ( nicht original ) haben ein Gutachten für den TÜV?

 

kann man nur die Originalen Felgen fahren?

(duden)

Geschrieben

Wenn du nicht gerade die BST fährst merkt das doch kein Cop und kein TÜV. Die BST sind schon auffällig aber auch damit hatte ich bis jetzt keine Probleme. Das Leben ist eh zu kurz für 100% TÜV

Konform [emoji16][emoji1308]

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Geschrieben

Die Dymagˋs Carbon haben wohl TÜV bzw. kann man u.U. eintragen lassen. Haben wohl ein Alukern wenn ich nicht irre. Optisch sind sie natürlich Geschmacksache ......

http://www.dymag.com/ca5.html

Bei den OZ Mags hätt ich jetzt persönlich auch nicht wirklich Bauchschmerzen zwecks TÜV oder Rennleitung :::::;) Das müsste dann schon dumm laufen mit Unfall/Gutachten/erlöschen ABE und somit dem Versicherungsschutz. Immerhin gibt es ja auch Mag. Felgen mit TÜV an Serienbikes. Und seit Projekt 1408 sind sogar die BST Carbonräder getüvt. Aber das ist ja ein anderes Thema und ist der Exklusivität einer SL vorbehalten.  :::::;)

Geschrieben

Hatte

mich mal direkt an OZ gewendet und da kam diese E-Mail zurück:

 

"Hallo,

diese Felgen haben leine Straßen Zulassung bzw. auch keine ABE oder Teilegutachten.

Die Felgen werden mit einem JASO Zertifikat ausgeliefert, damit ist eine Einzelabnahme möglich.

Bitte klären Sie vorab mit Ihrem TÜV vor Ort ob er es Ihnen einträgt anhand des JASO Zertifikat.

 

Mit freundlichen Grüßen / Best Regards"

 

Also Leitwolf hatte dieses auch schon probiert beim TÜV mit den gewissen Jaso Zertifikat. Er hatte auch keinen Erfolg mit den OZ und den Jaso.

Problem ist wirklich wenn einmal ein Unfall passiert... denke dann wird's eng :huh:

 

 

Geschrieben

Naja dann muss dir schon die Felge brechen du jemand tot fahren und dann muss noch nachgewiesen werden das die Felge vor dem Sturz gebrochen ist und daran schuld war...

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Geschrieben

 

Zitat

 

Wenn du nicht gerade die BST fährst merkt das doch kein Cop und kein TÜV. Die BST sind schon auffällig aber auch damit hatte ich bis jetzt keine Probleme. Das Leben ist eh zu kurz für 100% TÜV

Konform

 

 

Stimmt schon.

Aber wenn halt im öffentl. Straßenverkehr doch mal was passiert (v.a. mit Personenschaden), ist der Spaß vorbei! Das Risiko ist es zumindest mir nicht mehr wert...

 

 

Zitat

Welche Felgen vom Zubehör ( nicht original ) haben ein Gutachten für den TÜV?

 

Ich habe die Marchesini M10RS Kompe (= Alu) eintragen lassen. Ist ein TÜV-Gutachten dabei, in deutsch, damit geht das. Das Gutachten ist aber bei der hinteren Felge nicht explizit für den Einsatz auf Einarmschwingen, sondern von der 999. Sollte bei der Magnesiumversion M10RS Corse sicher auch gehen mit einem solchen Gutachten, falls Marchesini auch dieses hat.

Einzelabnahme versteht sich damit von selbst. Vorher am besten mal beim TÜV vorbei und mit einem kompetenten Prüfer quatschen...

 

P.S. Wenn Du für die M10RS Kompe Unterlagen brauchen solltest, kannst Dich gerne per PM melden.

Geschrieben

Danke für die ans Angebot. Vielleicht komme ich drauf zurück. Selbst die OZ Gass RS-A haben kein Gutachten also nur für die Rennstrecke gedacht. Habe jetzt auch nochmals direkt OZ angefragt, mal sehen was kommt. Wäre sehr schade wenn man nicht die OZ eingetragen bekommen würde und sondern nur die Marchesini...

Geschrieben

 

Wie schon bereits erwähnt, ich find die OZ Mags auch megageil und da kann man schon schwach werden :in_love: Ich versteh auch ehrlich gesagt nicht warum z:B. OZ oder BST kein anständiges Gutachten machen lässt, zumindest ein Materialgutachten würde doch schon dem TÜV reichen für eine Einzelabnahme? Klar kostet sowas Geld aber wenn ich die Dinger mit TÜV verkaufen kann mach ich doch auch viel mehr Umsatz und hab zufriedene Kunden ? Nur für den Rennsport reicht da nicht, die Tuningszene ist weit aus größer. Das es funktioniert sehen wir ja bei BST mit Rahmen, Schwinge, Felgen der SL 1299, aber das ist ja was anderes weil bei den ca. 80000 € all inklusive ist ::::::D

Das mit Felgen ohne TÜV muss man eben wissen und hat es auch selbst zu verantworten, nur ist es " theoretisch immer " Kacke und wenn alles richtig dumm läuft wirst Du Deines lebens nicht mehr froh in Sachen Personenschaden (fahrlässige Körperverletzung/Tötung), vor allem wenn Du der Verursacher bist. Hatte in meinem Job schon so manches Krad gesehen das nach einem Unfall ( schwere Verletzungen und auch Todesfolgen) erstmal vom TÜV / Gutachter für ein paar Wochen eingezogen wurde. Selbst wenn die Felge dabei nicht zu Bruch gehen sollte wird geschaut ob diese zum Fahrzeug gehört bzw. eingetragen ist.

Wir reden hier nicht von einem fehlenden Rückstrahler, fahren mit modifizierten Killern oder einem zu kleinen Spiegel sondern von einem sicherheitsrelevanten Bauteil das mit Bremsen und Reifen gleichzusetzen ist und das bedeutet 100% erlöschen der Betriebserlaubnis und somit theoretisch fahren ohne Versicherungsschutz ! Dem/Der Geschädigten wird natürlich geholfen und die Versicherung zahlt, nehmen aber bei Dir Regress und das kann teuer werden, u.U. ein Leben lang !

Aber nun gut mit der Moralpredigt, muss jeder selbst wissen. Wir sind ja alles erwachsene Leute, denk ich zumindest :D

 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Stephan:

 

Wie schon bereits erwähnt, ich find die OZ Mags auch megageil und da kann man schon schwach werden :in_love:

Das mit Felgen ohne TÜV muss man eben wissen und hat es auch selbst zu verantworten, nur ist es " theoretisch immer " Kacke und wenn alles richtig dumm läuft wirst Du Deines lebens nicht mehr froh in Sachen Personenschaden (fahrlässige Körperverletzung/Tötung), vor allem wenn Du der Verursacher bist. Hatte in meinem Job schon so manches Krad gesehen das nach einem Unfall ( schwere Verletzungen und auch Todesfolgen) erstmal vom TÜV / Gutachter für ein paar Wochen eingezogen wurde. Selbst wenn die Felge dabei nicht zu Bruch gehen sollte wird geschaut ob diese zum Fahrzeug gehört bzw. eingetragen ist.

Wir reden hier nicht von einem fehlenden Rückstrahler, fahren ohne Killer oder einem zu kleinen Spiegel sondern von einem sicherheitsrelevanten Bauteil das mit Bremsen und Reifen gleichzusetzen ist und das bedeutet 100% erlöschen der Betriebserlaubnis und somit theoretisch fahren ohne Versicherungsschutz ! Dem/Der Geschädigten wird natürlich geholfen und die Versicherung zahlt zunächst, nehmen aber bei Dir Regress und das kann teuer werden, u.U. ein Leben lang !

Aber nun gut mit der Moralpredigt, muss jeder selbst wissen. Wir sind ja alles erwachsene Leute, oder ? :D

 

 

@Stephan genau das möchte ich umgehen und sollte schon eingetragen sein. Weil wenn wirklich etwas passiert dann kann sein das man ein Leben lang nicht mehr froh wird.

 

Geschrieben

Am besten ist, Du holst Dir mal die Unterlagen die du zu den Wunschfelgen dazu bekommen würdest.

Habe ich bei den Marchesinis auch so gemacht. Ich bin mit den beiden Gutachten (vor dem Kauf der Felgen) direkt zum TÜV um das abzuklären. Nach dem ich grünes Licht bekommen habe, habe ich bestellt. Seriöse Händler machen das eigentlich. Ich kann da Kämna empfehlen.

Vielleicht findest Du ja einen, der Dir die OZ via Einzelabnahme und ohne Materialgutachten anhand der vorhandenen Unterlagen einträgt.

Geschrieben

Ist bei mir anders als ich beim TÜV angefragt hab zwecks BST. Wenigstens ein Material bzw, Festigkeitsgutachten wäre demnach bereits die halbe Miete laut meinem Ingenioer. Das einzige was BST hat ist das komische DOT Zeichen mit Herstellungsdatum auf der Felge, mehr auch nicht ! Zumindest wurde das mir auch so telefonisch von einem BST Dealer ( den Namen weis ich nicht mehr da schon ne Weile her ) gesagt als ich damals angefragt hab. 

Ja dann zeig mir mal die angeblich dutzende Gutachten ? Auch gerne via pn wenn Du möchtest :::::;) Vielleicht ist ja was brauchbares für mein TÜV Jogi dabei und Du kannst ein Ausflug nach SHA machen :::::)

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Cityfoxxx:

Die BST bekommst Du in der Schweiz zugelassen. 

Dann sollte es DE eigentlich erst recht möglich sein

Wer sagt dir das das du die BST in der Schweiz zugelassen bekommst?????

Geschrieben

Ist zwar nur ein Gutachten über Dauerfestigkeit aber immerhin. Die Abgehackte Seite hätt ich noch gerne gesehen ? Warst Du mit dem ganzen Krempel schon beim TÜV ? Wenn ja was hat er gesagt ?

Geschrieben

Mir hatte der TÜV in Bayern gesagt er erkennt nur Gutachten an die vom TÜV selber sind 

und der in thüringen meinte es müsse ein europäisches Gutachten sein....

Geschrieben

Will Heut oder Morgen sowieso zum TÜV mit meinem Ami, vielleicht ist mein Ing. dann auch vor Ort und ich kann ihn fragen. Schick mir mal zeitnah den ganzen Krempel via e Mail nochmal zu.

Geschrieben

Also, ich habe jetzt mit Dario von 422corse 30min telefoniert.

Er ist Importeur für die Schweiz für BST Felge n. Er kann für 300.00CHF ein Teilegutachten inkl.Zertifikat ausstellen was den "Schweizerischen" TÜV ausreichen würde. Nur er als Importeur kann dieses ausstellen und es würde akzeptiert werden. Er sagte das er im Kanton Zürich BST Felgen eingetragen bekomme.

Also man müsste so etwas mit den Papieren von Ihn das gleiche in Deutschland probieren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ronchen:

Also, ich habe jetzt mit Dario von 422corse 30min telefoniert.

Er ist Importeur für die Schweiz für BST Felge n. Er kann für 300.00CHF ein Teilegutachten inkl.Zertifikat ausstellen was den "Schweizerischen" TÜV ausreichen würde. Nur er als Importeur kann dieses ausstellen und es würde akzeptiert werden. Er sagte das er im Kanton Zürich BST Felgen eingetragen bekomme.

Also man müsste so etwas mit den Papieren von Ihn das gleiche in Deutschland probieren.

Also wenn das in DE nicht klappt und in der Schweiz schon wäre ja einwenig verkehrte Welt.

Geschrieben

Bestenfalls wäre eine Unterlage aus einem EU-Land beizubekommen. Schweiz hin oder her, aber das ist nunmal nicht EU-Recht, ähnlich wie eine JASO-Zulassung...

Hat BST nicht die Zulassung in England, über die es dann nach EU-Recht auch in D. zulässig in der Verwendung ist?

Kuck Dir das mal an, da geht es um BE bei Carbon-Rädern (also dein Thema): http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110002171&psml=bsbawueprod.psml&max=true

 

 

Geschrieben

Wir hatten das Thema ja schon mal. Interessant scheint mir folgender Satz aus der höchst richterlichen Entscheidung:

" Die einschlägige Richtlinie 97/24/EG vom 17.06.1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABL. L 226 vom 18.08.1997, S. 1 bis 454) stellt an Sonderräder weder bestimmte Anforderungen noch sieht sie die Erteilung einer Typgenehmigung für diese Fahrzeugteile ausdrücklich vor. Vielmehr gilt die Richtlinie nach ihrem Art. 1 1. Spiegelstrich lediglich für Reifen, nicht jedoch für Motorradräder."

Ralf

Geschrieben
Bestenfalls wäre eine Unterlage aus einem EU-Land beizubekommen. Schweiz hin oder her, aber das ist nunmal nicht EU-Recht, ähnlich wie eine JASO-Zulassung...

Hat BST nicht die Zulassung in England, über die es dann nach EU-Recht auch in D. zulässig in der Verwendung ist?

Kuck Dir das mal an, da geht es um BE bei Carbon-Rädern (also dein Thema): http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110002171&psml=bsbawueprod.psml&max=true

 

 

Das waren Dymag.

Und wie der Kollege über mir schon sagt habe ich auch mal gelesen das Felgen bei gleichen abmaßen keine Abnahme brauchen.

"Räder Eintragung/ Benutzung:

Eine Betriebserlaubnis erlischt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Da die Fahrzeugart (Kraftrad) durch den Umbau nicht geändert und das Abgas- oder Geräuschverhalten ersichtlich nicht verschlechtert wird, käme allenfalls der Erlöschenstatbestand des § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO in Betracht. Hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass mit der Umrüstung des Kraftrades auf die im Streit stehenden Carbon-Räder eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, hat der Beklagte - wie noch ausgeführt wird - nicht hinreichend dargetan. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung genügt seit der ab 01.01.1994 geltenden Fassung des Gesetzes nicht mehr (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. § 19 Rdn.

muss der TüV nachweisen, dass eine KONKRETE Gefährdung zu erwarten ist.

Da er das schwerlich kann, dürfte m.E. die BE auch nicht erlöschen.

An anderer Stelle steht übrigens, dass es gar keine genauen Anforderungen für Festigkeiten bei Fahrzeugrädern gibt, sondern bei Erteilung der BE der Hersteller einfach die Haftung dafür übernimmt, dass die Räder bei bestimmungsgemäßen Gebrauch die Belastungen aushalten."

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Geschrieben

Das waren Dymag.

Okay, sorry das hatte ich verwechselt... danke.

 

Und wie der Kollege über mir schon sagt habe ich auch mal gelesen das Felgen bei gleichen abmaßen keine Abnahme brauchen.

Das kenne ich auch so, bzw. wurde mir auch so mitgeteilt als ich das Felgenthema angegangen bin. Mir war es dann dennoch zu heiß, da mir das niemand Sachkundiges 100%ig sagen konnte. Ausgehend davon, dass ja an der Bauart (Dimension) nichts geändert wird, ist offenbar nichts einzutragen. Ich frage mich dennoch, wieso es dann sowas wie ABE's, etc. überhaupt gibt, wenn's ja eigentlich nicht erforderlich wäre bei gleicher Bauart. Das fängt ja schon bei Austauschteilen der Verkleidung an, Carbon, Scheibe, etc. Da braucht man eigentlich ein Rechtsgutachten um sicher zu gehen (das sicher keiner bezahlen möchte).

 

 

Geschrieben
Am ‎13‎.‎07‎.‎2017‎ ‎16‎:‎32‎:‎59 schrieb Pimpertski:

Das kenne ich auch so, bzw. wurde mir auch so mitgeteilt als ich das Felgenthema angegangen bin. Mir war es dann dennoch zu heiß, da mir das niemand Sachkundiges 100%ig sagen konnte. Ausgehend davon, dass ja an der Bauart (Dimension) nichts geändert wird, ist offenbar nichts einzutragen. Ich frage mich dennoch, wieso es dann sowas wie ABE's, etc. überhaupt gibt, wenn's ja eigentlich nicht erforderlich wäre bei gleicher Bauart. Das fängt ja schon bei Austauschteilen der Verkleidung an, Carbon, Scheibe, etc. Da braucht man eigentlich ein Rechtsgutachten um sicher zu gehen (das sicher keiner bezahlen möchte).

 

 

Das Entscheidende ist für mich die Änderung der rechtlichen Betrachtungsweise. Bisher waren wir es gewohnt, dass für alle Änderungen bewiesen werden musste, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Dafür waren in jedem Fall ABE, BE bzw. Gutachten erforderlich. Jetzt scheint es so zu sein, dass eine konkrete Gefährdung zu erwarten sein muss, damit ein Umbau zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führt (es sei denn, die anderen zwei Gründe treffen zu/siehe Link). Das bedeutet, dass die Verantwortung beim Hersteller liegt, und man davon ausgeht, dass die Teile so gefertigt werden, dass sie bei bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht zu einer Gefährdung führen.

Bei der Herstellung z.B. einer Verkleidung ist also zunächst davon auszugehen, dass sie ihrer Aufgabe gerecht wird, bis Jemand das Gegenteil hinreichend beweisen kann bzw. das KONKRET zu erwarten ist. Wer, als Hersteller von z.B. Felgen, Motorradfelgen produziert, sollte im Rahmen der Produkthaftung eben bei der fachmännischen Konstruktion und Herstellung dafür sorgen, dass diese Felgen an einem Motorrad funktionieren und nicht zu einer Gefahr werden.

In anderen Lebensbereichen kommen wir ja auch ohne ABE aus. Der neue Wasserhahn sollte schon dafür sorgen, dass mir bei der Bedienung nicht das heiße Wasser über die Hände läuft. Und wenn der Installateur eine neue Leitung legt, reicht selbst bei einer Gasleitung das Fachwissen des Fachmanns. Da kommt auch kein TÜV und trägt die Leitung anhand von Gutachten in die "Hauspapiere" ein.

Ein Rechtsgutachten ist sicherlich teuer, aber vielleicht sollte man mal einen entsprechenden Fachanwalt anhand der oben verlinkten Schriften/Urteilsbegründungen, nach einer Stellungnahme fragen. Muss man halt den Stundensatz des Juristen bezahlen, aber das muss man in der Werkstatt ja auch... ;)

Ich persönlich bin auch eher ein "ängstlicher" Typ, was Haftungsfragen im Straßenverkehr angeht, da das im Falle eines Falles sehr teuer werden kann. Trotzdem gibt es an meinem Mopped einige Umbauten, die nicht eingetragen sind, weil ich das für technisch und juristisch entbehrlich halte ("bessere" Bremssättel und Pumpen von einer anderen Ducati). Und um eine Carbonritzelabdeckung mache ich mir bestimmt keine schlaflosen Nächte. Bei Beleuchtungseinrichtungen, speziell Fahrrichtungsanzeigern, bin ich aber pingelig, was Zulassung und richtige Montage angeht. Und die zugelassene Auspuffanlage spart eine Menge Stress.

Soll Jeder halten wie er will. Ist ein interessantes Thema, aber in der Saison ist doch FAHREN viel wichtiger.

Ralf

Geschrieben
Am 13.7.2017, 16:04:19 schrieb crank6868:

Das waren Dymag.

Und wie der Kollege über mir schon sagt habe ich auch mal gelesen das Felgen bei gleichen abmaßen keine Abnahme brauchen.

"Räder Eintragung/ Benutzung:

Eine Betriebserlaubnis erlischt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Da die Fahrzeugart (Kraftrad) durch den Umbau nicht geändert und das Abgas- oder Geräuschverhalten ersichtlich nicht verschlechtert wird, käme allenfalls der Erlöschenstatbestand des § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO in Betracht. Hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass mit der Umrüstung des Kraftrades auf die im Streit stehenden Carbon-Räder eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, hat der Beklagte - wie noch ausgeführt wird - nicht hinreichend dargetan. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung genügt seit der ab 01.01.1994 geltenden Fassung des Gesetzes nicht mehr (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. § 19 Rdn.

muss der TüV nachweisen, dass eine KONKRETE Gefährdung zu erwarten ist.

Da er das schwerlich kann, dürfte m.E. die BE auch nicht erlöschen.

An anderer Stelle steht übrigens, dass es gar keine genauen Anforderungen für Festigkeiten bei Fahrzeugrädern gibt, sondern bei Erteilung der BE der Hersteller einfach die Haftung dafür übernimmt, dass die Räder bei bestimmungsgemäßen Gebrauch die Belastungen aushalten."

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Na dann liegt nach deinem letzten Satz aber der Ball beim Fahrzeughersteller. Und wenn du diesen nicht zu einer Freigabe überreden kannst, musst du halt jemand anderes finden, der die Verantwortung übernimmt. Ergo Einzelabnahme oder Freigabe vom Fz Hersteller. So würde ich das auslegen.

 

Gruß

 

Sigi

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Am 12.7.2017 um 18:31 schrieb Stephan:

Ist bei mir anders als ich beim TÜV angefragt hab zwecks BST. Wenigstens ein Material bzw, Festigkeitsgutachten wäre demnach bereits die halbe Miete laut meinem Ingenioer. Das einzige was BST hat ist das komische DOT Zeichen mit Herstellungsdatum auf der Felge, mehr auch nicht ! Zumindest wurde das mir auch so telefonisch von einem BST Dealer ( den Namen weis ich nicht mehr da schon ne Weile her ) gesagt als ich damals angefragt hab. 

Ja dann zeig mir mal die angeblich dutzende Gutachten ? Auch gerne via pn wenn Du möchtest :::::;) Vielleicht ist ja was brauchbares für mein TÜV Jogi dabei und Du kannst ein Ausflug nach SHA machen :::::)

hi ich hab auch die BST Carbon felgen 7 speichen, hast du da was damit ich es eintragen lassen kann ich mach mir sorgen das die nicht eingetragen bekomme haha 

Geschrieben

Haha schon ein paar Tage her 😊 Sorry, hab das ganze damals verworfen und kann mich auch nicht erinnern das die BST hier jemand mittlerweile eingetragen bekommen hat. OZ ja aber das ist ja ein anderes Thema/Felge.

Trotzdem viel Erfolg 👍

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Am 8.4.2019 um 22:37 schrieb Stephan:

Haha schon ein paar Tage her 😊 Sorry, hab das ganze damals verworfen und kann mich auch nicht erinnern das die BST hier jemand mittlerweile eingetragen bekommen hat. OZ ja aber das ist ja ein anderes Thema/Felge.

Trotzdem viel Erfolg 👍

Huhu ich hab die Felgen ja seit geraumer Zeit auf der Straße und habe ein Gutachten das von einer europäischen Institution und dem TÜV gemacht wurde. Zudem hab ich einen TÜV der wird mir das Montag eintragen und hab auch ein hilfreiches Urteil über diese Felgen von meinem Anwalt bekommen. Wer bedarf hat kann diese ja mit nutzen. 🙂 

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Verwaltungsgerichtshof_Baden-Württemberg_10_S_1857-09_MWRE110002171.pdf Technische Informationen BST.pdf

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Ducatusmiles:

Huhu ich hab die Felgen ja seit geraumer Zeit auf der Straße und habe ein Gutachten das von einer europäischen Institution und dem TÜV gemacht wurde. Zudem hab ich einen TÜV der wird mir das Montag eintragen und hab auch ein hilfreiches Urteil über diese Felgen von meinem Anwalt bekommen. Wer bedarf hat kann diese ja mit nutzen. 🙂 

70819E69-C622-4346-849C-7066DB530D11.jpeg

Verwaltungsgerichtshof_Baden-Württemberg_10_S_1857-09_MWRE110002171.pdf 113 kB · 4 downloads Technische Informationen BST.pdf 101 kB · 6 downloads

Mit beiden Dokumenten hat mich der TÜV abblitzen lassen...

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Leitwolf:

Mit beiden Dokumenten hat mich der TÜV abblitzen lassen...

🤔hm ok. Ich werd mal sehen was passiert am Montag. Und werde gerne Bescheid geben. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Ducatusmiles:

Hier hab noch paar andere Sachen kannst mit verwenden zu dem was schon reingestellt hab. 

bst-tuv-certificate.pdf 478 kB · 1 download BST Carbon TÜV Certificate_20190516205134.pdf 138 kB · 0 downloads

Das Zertifikat ist auch nur noch laut Inhalt bis zum 29.Mai 2019 aktuell gültig. Also grad noch verwertbar. 😅 jetzt oder nie muss Schicksal sein das ich den Tüvler und dieses Zertifikate gefunden hab. 

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Am ‎16‎.‎05‎.‎2019 um 22:49 schrieb Ducatusmiles:

Das Zertifikat ist auch nur noch laut Inhalt bis zum 29.Mai 2019 aktuell gültig. Also grad noch verwertbar. 😅 jetzt oder nie muss Schicksal sein das ich den Tüvler und dieses Zertifikate gefunden hab. 

Gibt es hier etwas Neues? Was kam raus?

 

 

Geschrieben
Am 11.7.2017 um 11:18 schrieb DucRS:

Problem ist wirklich wenn einmal ein Unfall passiert... denke dann wird's eng :huh:

 

 

 

Das Problem ist der Deutsche Bürokratenscheiss

Geschrieben

Moin ihr Felgen Spezis, 

da ist man mal ne Sekunde unvernünftig und schon hat man einen Satz Felgen daheim stehen 😎.

In dem Fall die M10RS Corse für 1098/1198.

Ich würde den Satz gerne eintragen lassen und habe hier im Forum gelesen, dass der Pimpertski das schon mal in der Alu-Version geschafft hat.

 Die Felgen waren noch nicht auf der Straße.

Vorderrad „0“ km, Hinterrad 20min Prüfstandslauf.

Rechnung ist von August 18.

Produktionsdatum wohl 4/13 wenn ich das richtig auf dem Hinterrad lese.

Hat jemand von euch die Variante auf einer 1098 bzw 1198 im Brief?

......wäre super, wenn ihr da weiter helfen könntet.

ciao Eckhard 

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  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Am 12.7.2019 um 13:52 schrieb Öl:

Hat jemand von euch die Variante auf einer 1098 bzw 1198 im Brief?

Ich hab die Alu M10RS auf der Monster 1200 eingetragen. Die HR Felge hat auch die 481 eingraviert und die VR Felge versteckt auf einer Speiche die 246. Der TÜV Sachverständiger musste etwas telefonieren, hat dann aber einfach anhand der Nummern und nach Fahrversuch (breit grinsend) die Eintragung gemacht.

Kann ich dir gerne per PN senden, wenn noch Interesse besteht.

Bin gerade am Überlegen ob ich mir die Mag Felgen auch für die Pani hole, finde aber immer wieder Bilder wo die Felgen keine Gravuren haben (also keine 481 / DOT E / 17 x MT ...). Aus welcher Quelle hast Du deine?

Geschrieben

Hallo Basstler,

ich komme gerne auf dein Angebot zurück.

In erster Linie möchte ich die Felgen auf die 1098R eintragen lassen, aber ich habe ja noch eine M1200R im Stall :-)

Daher wäre das prima.

Zur Quelle:

NGR Racing Products aus Holland. (Mit Rechnung.)

Bitte sende mir eine PN, damit wir das Thema weiter abstimmen können.

 



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