Zum Inhalt springen

Rücklicht+ integrierte Blinker pani 899


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

sieht nicht schlecht aus

aaaaabeeeerrrr, wird nicht STVO Konform sein.

Jetzt könnte man auch wieder sagen.... "who cares" ?

...bei ner Kontrolle oder spätestens beim TÜV wird's dann interessant

Geschrieben

sieht nicht schlecht aus

aaaaabeeeerrrr, wird nicht STVO Konform sein.

Jetzt könnte man auch wieder sagen.... "who cares" ?

...bei ner Kontrolle oder spätestens beim TÜV wird's dann interessant

Dort steht doch aber das es im Straßenverkehr zugelassen ist. Darum ist es ja ne Überlegung wert ;-)

Geschrieben

Vergiss es!

StVZO:

§54 Fahrtrichtungsanzeiger

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Absatz 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1.an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

2.an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,"

Laut EU-Richtlinie sind die Abstände geringer, also hinten nur noch 90mm (bzw. 180mm zwischen den Blinkern). Trotzdem erfüllt diese Lösung nicht die Vorschriften. Das Rücklicht mag ja zulässig sein..

Ralf

Geschrieben

Genau lesen!

Integrierte LED-Blinker können optional angeschlossen werden (Betrieb mit Blinkern ohne E-Zulassung), werden die Blinker nicht angeschlossen, bleibt die E-Zulassung bestehen

Ist immer das gleiche bei integrierten Blinkern.

Geschrieben

Sieht echt geil aus. Dann werd ich es wohl auch bestellen. Was hast du bezahlt ? Auch 125€?

Geschrieben

Keine Ahnung mehr, Felix.

Vielleicht waren es auch 129€?!  8)

Habe es zusammen mit meiner 1199 S beim Freundlichen auf einer Rechnung mit vielen anderen Teilen "ausgehandelt"...

VG bug

Geschrieben

Auch wenn es nicht erlaubt ist weiß einer was auf einen zukommt bei einer eventuellen Kontrolle ?

Geschrieben

Zur eigentliche Strafe weiß ich leider nichts. Auf jedenfall bekommst du eine Mängelkarte und hast ein bis zwei Wochen Zeit um dich mit einem Verkehrstüchtigen Mopet beim Tüv vor zu stellen....

Nen Kumpel hatte das Spiel mal mit Xenon-Licht hinter sich und da gab es einen Punkt und ca 75€ als Strafe. Ob die bei nem Blinker auch so hart durchgreifen weiß ich nicht. Würde mich aber auch interessieren. 8) Die rennerei mit dem Tüv wäre es mir wert, Punkte jedoch nicht.

Geschrieben

Ja, sie lassen das Fahrzeug wieder vorführen, wenn der Abstand nicht stimmt! :(

Mit den DP-Kennzeichenhalter kommt dann zu den falschen Kennzeichenwinkel noch der Blinkerabstand dazu!

Es gab keine Geldstrafe und keine Punkte.

So ist es mir und meinem Kumpel letztes Jahr ergangen. Er wurde auf der anderen Strassenseite wie ich kontrolliert und wurde bemängelt. Bei mir, trotz identischer Ausrüstung, garnichts. :^)

Es lohnt sich den Orginalen Halter zu behalten. Der Umbau ist, wenn er komplett bleibt, in kürzester Zeit erledigt.

(Empfehle ich auch für den nächsten Italien Urlaub, die von der Behörde sind inzw. auch Nestbeschmutzer und ziehen das Bike ein .... :()

Gruss Hansi

Geschrieben

Um eine Strafe bei einer Kontrolle würde ich mir weniger Sorgen machen.

Problematisch wird das ganze bei einem Unfall. Wenn sich die Versicherung bzw. der Unfallgegner auf nicht vorschriftsmäßige Blinker beruft.

Im schlimmsten Fall bleibt man dann wegen so einem Sch..., den man beim Fahren eh nie sieht, auf Teilen der Leistung sitzen. Bei einem bleibenden Personenschaden kann das ganz böse sein.

Bei sicherheitsrelevanten Teilen würde ich im Straßenverkehr nix ohne Zulassung fahren. Das geht im Falle eines Falles u.U. böse ins Auge.

Ralf

(Auspuff ist ja jetzt wurscht, weil nicht mehr sicherheitsrelevant und ohne Punkte.)

Geschrieben

Stimmt auch wieder.... So doof kann man manchmal gar nicht denken... Wenn man z.B. abbiegt und irgentso ne Schlafmütze fährt einen um und man selbst ist letztendlich der dumme....

Geschrieben

Stimmt auch wieder. Dann wird es wohl bei nem anderen Kennzeichenhalter bleiben

Geschrieben

@ ducatist......

Deine Meinung in allen Ehren.....

Hast ja auch Recht.....

Doch wenn alle immer nur so stur geradeaus denken würden

dann würden wir noch immer in der Steinzeit leben.....

Denk mal ein paar Jahre zurück,da waren LED-Leuchten

und Xenon noch undenkbar.....

Es müssen nur die richtigen wollen....Sprich die Industrie.....

Dann ist so etwas ganz schnell möglich.....

Mit TÜV,ABE und was sonst du noch alles brauchst.....

..........Doc........



×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wenn du dich hier anmeldest hast du die Datenschutzerklärung und die Foren Regeln gelesen! Du versicherst damit dich auch an diese zu halten!