Gast Geschrieben 12. Februar 2015 Geschrieben 12. Februar 2015 Was sagt ihr dazu ? Sieht ganz interessant aus. In Verbindung mit nem schön kurzem Kennzeichenhalter http://www.amazon.de/gp/aw/d/B00NOG3TCS/ref=pd_aw_sbs_5?pi=AC_SX230_QL60
Ede Geschrieben 13. Februar 2015 Geschrieben 13. Februar 2015 Sieht garnicht so schlecht aus. Müßte man mal direkt am Moped sehen
Duke Geschrieben 13. Februar 2015 Geschrieben 13. Februar 2015 sieht nicht schlecht aus aaaaabeeeerrrr, wird nicht STVO Konform sein. Jetzt könnte man auch wieder sagen.... "who cares" ? ...bei ner Kontrolle oder spätestens beim TÜV wird's dann interessant
Gast Geschrieben 13. Februar 2015 Geschrieben 13. Februar 2015 sieht nicht schlecht aus aaaaabeeeerrrr, wird nicht STVO Konform sein. Jetzt könnte man auch wieder sagen.... "who cares" ? ...bei ner Kontrolle oder spätestens beim TÜV wird's dann interessant Dort steht doch aber das es im Straßenverkehr zugelassen ist. Darum ist es ja ne Überlegung wert ;-)
Duke Geschrieben 13. Februar 2015 Geschrieben 13. Februar 2015 kommt drauf an für welchen Verkehr. Ich meine in D müssen die Blinker 18 cm von einander Abstand haben, oder ??
ducatist Geschrieben 13. Februar 2015 Geschrieben 13. Februar 2015 Vergiss es! StVZO: §54 Fahrtrichtungsanzeiger (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen. (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Absatz 9 und 10 abnehmbar sein dürfen. (2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern. (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig. (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind 1.an mehrspurigen Kraftfahrzeugen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein, 2.an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein," Laut EU-Richtlinie sind die Abstände geringer, also hinten nur noch 90mm (bzw. 180mm zwischen den Blinkern). Trotzdem erfüllt diese Lösung nicht die Vorschriften. Das Rücklicht mag ja zulässig sein.. Ralf
bug145 Geschrieben 13. Februar 2015 Geschrieben 13. Februar 2015 Leute, ich fahr so - und so siehts aus: VG bug
murks Geschrieben 13. Februar 2015 Geschrieben 13. Februar 2015 Genau lesen! Integrierte LED-Blinker können optional angeschlossen werden (Betrieb mit Blinkern ohne E-Zulassung), werden die Blinker nicht angeschlossen, bleibt die E-Zulassung bestehen Ist immer das gleiche bei integrierten Blinkern.
Gast Geschrieben 13. Februar 2015 Geschrieben 13. Februar 2015 Sieht echt geil aus. Dann werd ich es wohl auch bestellen. Was hast du bezahlt ? Auch 125€?
bug145 Geschrieben 13. Februar 2015 Geschrieben 13. Februar 2015 Keine Ahnung mehr, Felix. Vielleicht waren es auch 129€?! 8) Habe es zusammen mit meiner 1199 S beim Freundlichen auf einer Rechnung mit vielen anderen Teilen "ausgehandelt"... VG bug
Gast Geschrieben 13. Februar 2015 Geschrieben 13. Februar 2015 Auch wenn es nicht erlaubt ist weiß einer was auf einen zukommt bei einer eventuellen Kontrolle ?
boehs86 Geschrieben 13. Februar 2015 Geschrieben 13. Februar 2015 Zur eigentliche Strafe weiß ich leider nichts. Auf jedenfall bekommst du eine Mängelkarte und hast ein bis zwei Wochen Zeit um dich mit einem Verkehrstüchtigen Mopet beim Tüv vor zu stellen.... Nen Kumpel hatte das Spiel mal mit Xenon-Licht hinter sich und da gab es einen Punkt und ca 75€ als Strafe. Ob die bei nem Blinker auch so hart durchgreifen weiß ich nicht. Würde mich aber auch interessieren. 8) Die rennerei mit dem Tüv wäre es mir wert, Punkte jedoch nicht.
bassman Geschrieben 14. Februar 2015 Geschrieben 14. Februar 2015 Ja, sie lassen das Fahrzeug wieder vorführen, wenn der Abstand nicht stimmt! Mit den DP-Kennzeichenhalter kommt dann zu den falschen Kennzeichenwinkel noch der Blinkerabstand dazu! Es gab keine Geldstrafe und keine Punkte. So ist es mir und meinem Kumpel letztes Jahr ergangen. Er wurde auf der anderen Strassenseite wie ich kontrolliert und wurde bemängelt. Bei mir, trotz identischer Ausrüstung, garnichts. :^) Es lohnt sich den Orginalen Halter zu behalten. Der Umbau ist, wenn er komplett bleibt, in kürzester Zeit erledigt. (Empfehle ich auch für den nächsten Italien Urlaub, die von der Behörde sind inzw. auch Nestbeschmutzer und ziehen das Bike ein .... ) Gruss Hansi
ducatist Geschrieben 14. Februar 2015 Geschrieben 14. Februar 2015 Um eine Strafe bei einer Kontrolle würde ich mir weniger Sorgen machen. Problematisch wird das ganze bei einem Unfall. Wenn sich die Versicherung bzw. der Unfallgegner auf nicht vorschriftsmäßige Blinker beruft. Im schlimmsten Fall bleibt man dann wegen so einem Sch..., den man beim Fahren eh nie sieht, auf Teilen der Leistung sitzen. Bei einem bleibenden Personenschaden kann das ganz böse sein. Bei sicherheitsrelevanten Teilen würde ich im Straßenverkehr nix ohne Zulassung fahren. Das geht im Falle eines Falles u.U. böse ins Auge. Ralf (Auspuff ist ja jetzt wurscht, weil nicht mehr sicherheitsrelevant und ohne Punkte.)
boehs86 Geschrieben 14. Februar 2015 Geschrieben 14. Februar 2015 Stimmt auch wieder.... So doof kann man manchmal gar nicht denken... Wenn man z.B. abbiegt und irgentso ne Schlafmütze fährt einen um und man selbst ist letztendlich der dumme....
Gast Geschrieben 15. Februar 2015 Geschrieben 15. Februar 2015 Stimmt auch wieder. Dann wird es wohl bei nem anderen Kennzeichenhalter bleiben
Done1199 Geschrieben 15. Februar 2015 Geschrieben 15. Februar 2015 Kennzeichenhalter kann ich dir den von Bruudt empfehlen... Top Verarbeitung und vom Winkel genau richtig,
DESM0 Geschrieben 18. Februar 2015 Geschrieben 18. Februar 2015 Leute, ich fahr so - und so siehts aus: VG bug Sieht schon Geil aus. Hab auch schon überlegt mir das Rücklicht mit Blinkfunktion zu gönnen. https://www.motobox24.de/LED-Ruecklicht-Ducati-899-1199-Panigale-14-getoent::4223.html
crazee75 Geschrieben 18. Februar 2015 Geschrieben 18. Februar 2015 Ich habe es zu Hause liegen und werde es demnächst montieren!! (devil)
boehs86 Geschrieben 18. Februar 2015 Geschrieben 18. Februar 2015 Geil ist das schon, keine frage!!! (ok) Mach mal Bilder
Chris. Geschrieben 18. Februar 2015 Geschrieben 18. Februar 2015 genau mach mal Bilder wenn du es verbaut hast,..wenns geil is bestell ich auch, für 114 Euro gibts keine schöneren Blinker.
Doctor Geschrieben 18. Februar 2015 Geschrieben 18. Februar 2015 @ ducatist...... Deine Meinung in allen Ehren..... Hast ja auch Recht..... Doch wenn alle immer nur so stur geradeaus denken würden dann würden wir noch immer in der Steinzeit leben..... Denk mal ein paar Jahre zurück,da waren LED-Leuchten und Xenon noch undenkbar..... Es müssen nur die richtigen wollen....Sprich die Industrie..... Dann ist so etwas ganz schnell möglich..... Mit TÜV,ABE und was sonst du noch alles brauchst..... ..........Doc........
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